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Straßenbeleuchtung - Umsetzung
Beschreibung
Sollte die Umsetzung einer Straßenbeleuchtung erforderlich sein, so ist ein formloser schriftlicher Antrag unter Angabe der geplanten Änderung einzureichen.
formloser, schriftlicher Antrag
Für den Fall, dass die Versetzung einer Straßenlampe beantragt wird und dies auf Grund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist, sind die Kosten hierfür vom Antragsteller zu tragen.
Zuständige Einrichtungen
- Tiefbauamt
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- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
stadt@heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-6610