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Vergabe der Nutzungszeiten von Sport- und Mehrzweckhallen, der Bürgerhalle Kempen und von Schulräumen zur außerschulischen Nutzung

Kurzbeschreibung

Die Vergabe der Nutzungszeiten in städtischen Objekten obliegt dem Amt für Gebäudewirtschaft der Stadt Heinsberg.

Beschreibung

Die Vergabe der Nutzungszeiten in städtischen Sport- und Mehrzweckhallen, in Schulräumen zwecks außerschulischer Nutzung und in der Bürgerhalle Kempen für die wöchentliche Belegung, für die Sommer- und Winterbelegung und für Einzel- und Sammelveranstaltungen obliegt dem Amt für Gebäudewirtschaft. Eine außerschulische Nutzung der Schulräume erfordert einen eigenen formlosen Antrag. Die Genehmigung erfolgt nach Absprache des Amtes für Gebäudewirtschaft und der Schulleitung. Änderungen der Belegung sind nur in Absprache mit dem Amt für Gebäudewirtschaft zulässig.

Für Vereine / Organisationen besteht die Möglichkeit, Bühnenelemente für Veranstaltungen auszuleihen.

 

Zur Beantragung reicht ein formloser schriftlicher Antrag.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Nutzungsbeginn ein.