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Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
OnlinedienstleistungKurzbeschreibung
Die Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Heinsberg bestehen.
Beschreibung
Eine Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen, Reisegewerbekarten
- öffentliche Ausschreibungen
- Taxi / Mietwagengewerbe
Sie wollen eine Bescheinigung in Steuersachen beantragen?
Die Bescheinigung können Sie mit der Online-Dienstleistung, schriftlich oder telefonisch beantragen.
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Finanzen und Beteiligungen -Bereich Zahlungsabwicklung-
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
zahlungsabwicklung@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02452 14-2031
-
-
Telefon: 02452 14-2045
-
-
Telefon: 02452 14-2042
Die Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Heinsberg bestehen.
Eine Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen, Reisegewerbekarten
- öffentliche Ausschreibungen
- Taxi / Mietwagengewerbe
Sie wollen eine Bescheinigung in Steuersachen beantragen?
Die Bescheinigung können Sie mit der Online-Dienstleistung, schriftlich oder telefonisch beantragen.
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/204790/show