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Genehmigung von Aufbrüchen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Heinsberg

Kurzbeschreibung

Antrag zur Genehmigung von Aufbrüchen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Heinsberg

Beschreibung

Für Aufgrabung der öffentlichen Verkehrsfläche (Versorgungsanschlüsse, Bordsteinabsenkung, Plasterung Gehweg, etc.) ist nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine "Genehmigung zum Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze" (Aufbruchgenehmigung) durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb der Stadt Heinsberg in dessen Funktion als Straßenbaulastträger erforderlich. Die Aufgrabungsbestimmungen der Stadt Heinsberg sind zu beachten.

Antrag sowie Lageplan des Aufbruches

Die Arbeiten dürfen nur durch ein eingetragenes Tiefbauunternehmen durchgeführt werden.

Nach der Antragstellung erfolgt die Genehmigung der Stadt Heinsberg. Nach Beendigung der Arbeiten wird eine Abnahme nach VOB vorgenommen.

Den erforderlichen Antrag sowie die Aufgrabungsbestimmungen der Stadt Heinsberg finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen