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Genehmigung von Aufbrüchen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Heinsberg
Kurzbeschreibung
Antrag zur Genehmigung von Aufbrüchen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Heinsberg
Beschreibung
Für Aufgrabung der öffentlichen Verkehrsfläche (Versorgungsanschlüsse, Bordsteinabsenkung, Plasterung Gehweg, etc.) ist nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine "Genehmigung zum Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze" (Aufbruchgenehmigung) durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb der Stadt Heinsberg in dessen Funktion als Straßenbaulastträger erforderlich. Die Aufgrabungsbestimmungen der Stadt Heinsberg sind zu beachten.
Antrag sowie Lageplan des Aufbruches
Die Arbeiten dürfen nur durch ein eingetragenes Tiefbauunternehmen durchgeführt werden.
Nach der Antragstellung erfolgt die Genehmigung der Stadt Heinsberg. Nach Beendigung der Arbeiten wird eine Abnahme nach VOB vorgenommen.
Den erforderlichen Antrag sowie die Aufgrabungsbestimmungen der Stadt Heinsberg finden Sie unter dem Punkt "Downloads".
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Stadtgrün und Baubetrieb
-
- Borsigstraße 16 b
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
bauhof@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02452 14-6715
Antrag zur Genehmigung von Aufbrüchen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Heinsberg
Für Aufgrabung der öffentlichen Verkehrsfläche (Versorgungsanschlüsse, Bordsteinabsenkung, Plasterung Gehweg, etc.) ist nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine "Genehmigung zum Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze" (Aufbruchgenehmigung) durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb der Stadt Heinsberg in dessen Funktion als Straßenbaulastträger erforderlich. Die Aufgrabungsbestimmungen der Stadt Heinsberg sind zu beachten.
Antrag sowie Lageplan des Aufbruches
Die Arbeiten dürfen nur durch ein eingetragenes Tiefbauunternehmen durchgeführt werden.
Nach der Antragstellung erfolgt die Genehmigung der Stadt Heinsberg. Nach Beendigung der Arbeiten wird eine Abnahme nach VOB vorgenommen.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/365881/show