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Ordnungswidrigkeitsverfahren

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Beschreibung

Das Ordnungswidrigkeitsverfahren - auch als Bußgeldverfahren - bezeichnet, dient der Ahndung einer mit dem Verstoß verwirklichten Ordnungswidrigkeit.

Bei einem Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften kann die Bauaufsichtsbehörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Zur Feststellung, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, ist der § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) maßgebend.

Wenn einer der Tatbestände des § 86 BauO NRW erfüllt ist, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Hierbei wird zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln unterschieden.

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