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Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer wird erhoben für
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).
Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund-und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg festgesetzt.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Finanzen und Beteiligungen -Bereich Steueramt-
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
steuerwesen@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02452 14-2022
-
-
Telefon: 02452 14-2021
Die Grundsteuer wird erhoben für
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).
Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund-und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg festgesetzt.
Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund-und Gewerbesteuer
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7341/show