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Ehrung von Alters- und Ehejubiläen

Kurzbeschreibung

Bürger und Bürgerinnen, die ein Alters- oder Ehejubiläum begehen, werden von der Stadt Heinsberg mit einem schriftlichen Glückwunsch und einer durch den Haupt- und Finanzausschuss festgesetzten Ehrenabgabe, auf Wunsch auch im Rahmen eines persönlichen Besuchs durch den Ortsvorsteher, geehrt.

Beschreibung

Rat und Verwaltung der Stadt Heinsberg ehren mit einem Glückwunschschreiben und einer Ehrenabgabe Ehejubilare zur Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), Eisernen Hochzeit (65 Jahre) und Gnadenhochzeit (70 Jahre) sowie Altersjubilare zur Vollendung des 90., 95., 100. und jedes weiteren Lebensjahres. Die zu ehrenden Jubilare müssen ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Heinsberg haben.

Sofern die Jubilare eine persönliche Gratulation wünschen, werden die Glückwünsche durch den jeweiligen Ortsvorsteher nach Terminabsprache überbracht.

Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen werden alle Ehe- und Altersjubilare um schriftliche Zustimmung zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten gebeten. Hierzu erhalten die Jubilare ein Anschreiben mit einem Rückmeldebogen.

Die Glückwünsche zu den Ehejubiläen können jedoch nur ausgesprochen werden, wenn diese der Stadt Heinsberg bekannt sind. Sofern die standesamtliche Trauung nicht im Bereich der Stadt Heinsberg stattgefunden hat, ist die Stadt Heinsberg darauf angewiesen, dass die Ehejubilare ihr Jubiläum unter Vorlage der Heiratsurkunde oder des Familienstammbuches bekannt geben.

Sofern die Ehejubilare nicht automatisch angeschrieben werden, können diese ihr Jubiläum durch Vorlage der Heiratsurkunde oder des Stammbuches bekannt geben.

Die Vorbereitungen der Ehrungen beginnen zwei Monate vor dem Jubiläumstag. Sollten in diesem Zeitrahmen die Jubilare kein Anschreiben erhalten hinsichtlich der Bekanntgabe und Weiterleitung ihrer Jubiläumsdaten, werden sie gebeten, sich rechtzeitig vor dem Jubiläumstag beim Hauptamt der Stadt Heinsberg zu melden. Die Löschung erfolgt in dem auf das Jubiläum folgenden Monat.

Voraussetzung ist, dass die Jubilare mit Hauptwohnsitz in Heinsberg gemeldet sind.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen