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Denkmalschutz
OnlinedienstleistungKurzbeschreibung
Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde
Beschreibung
- Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
- Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann auch online gestellt werden)
- Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
- Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG
Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden
Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Schul-, Kultur- und Sportamt
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02452 14-4010
Denkmalschutz Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Denkmal, Bewegliche Denkmäler, Bodendenkmäler
Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde
- Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
- Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann auch online gestellt werden)
- Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
- Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG
Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7348/show Schul-, Kultur- und Sportamt Amt 40
001 Apfelstraße 60 52525 Heinsberg
schul-kultur-sportamt@heinsberg.de
Herr Amtsleiter Houben 620
02452 14-4010
02452 14-1095