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Denkmalschutz
Kurzbeschreibung
Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde
Beschreibung
- Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
- Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann auch online gestellt werden)
- Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
- Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG
Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden
Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.
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Zuständige Einrichtungen
-
Schul-, Kultur- und Sportamt
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
-
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Telefon: 02452 14-4010
Denkmalschutz
Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Denkmal, Bewegliche Denkmäler, Bodendenkmäler
Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde
- Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
- Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann auch online gestellt werden)
- Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
- Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG
Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7348/show
Schul-, Kultur- und Sportamt
Amt 40
001
Apfelstraße
60
52525
Heinsberg
schul-kultur-sportamt@heinsberg.de
Herr
Amtsleiter
Houben
620
02452 14-4010
02452 14-1095