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Beurkundung (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtung)
Beschreibung
Das Jugendamt der Stadt Heinsberg beurkundet:
- Die Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Mutter, dies ist vor und nach der Geburt möglich (diese Beurkundung ist grundsätzlich auch beim Standesamt möglich).
- Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern, dies ist vor und nach der Geburt möglich.
- Die Verpflichtung zum Kindesunterhalt (Unterhaltstitulierung).
Die Beurkundung kann online beantragt werden.
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt.
Bitte nutzen Sie für eine Terminabsprache die Onlinedienstleistung. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Jugendamt
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
jugendamt@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02452 14-5111
Beurkundung (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtung)
Beurkundung, Vaterschaft, Sorgerecht,
Das Jugendamt der Stadt Heinsberg beurkundet:
- Die Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Mutter, dies ist vor und nach der Geburt möglich (diese Beurkundung ist grundsätzlich auch beim Standesamt möglich).
- Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern, dies ist vor und nach der Geburt möglich.
- Die Verpflichtung zum Kindesunterhalt (Unterhaltstitulierung).
Die Beurkundung kann online beantragt werden.
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt.
Bitte nutzen Sie für eine Terminabsprache die Onlinedienstleistung. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7594/show
Jugendamt
Amt 51
001
Apfelstraße
60
52525
Heinsberg
jugendamt@heinsberg.de
Frau
Hermanns
Gebäude: Apfelstraße 48, Raum: 5
02452 14-5111
02452 14-1095