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Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
OnlinedienstleistungBeschreibung
Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg werden u. a. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen bezuschusst, wie zum Beispiel
- Erholungsmaßnahmen (außerörtlich)
- Wochenendmaßnahmen
- Ferienspiele
- Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
- berufsvorbereitende Maßnahmen
- etc.
Antragsfrist bis zum 15. Mai eines jeden Jahres
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Zuständige Einrichtungen
- Jugendamt -Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst-
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
asd@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02452 14-5162
Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Ferienspiele, Stadtzuschuss
Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg werden u. a. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen bezuschusst, wie zum Beispiel
- Erholungsmaßnahmen (außerörtlich)
- Wochenendmaßnahmen
- Ferienspiele
- Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
- berufsvorbereitende Maßnahmen
- etc.
Antragsfrist bis zum 15. Mai eines jeden Jahres
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7596/show Jugendamt -Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst-
001 Apfelstraße 60 52525 Heinsberg
asd@heinsberg.de
Herr Scheuvens Gebäude: Apfelstraße 48, Raum 8
02452 14-5162
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