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Beurkundung (Neugeborene)
Terminvereinbarung erforderlichKurzbeschreibung
Beurkundung der Geburt von Kindern, die in der Stadt Heinsberg geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern)
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche ab dem Tag der Geburt beim Standesamt anzuzeigen.
Für die Beurkundung beim Standesamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- bei miteinander verheirateten Eltern ihr Stammbuch/Heiratsurkunde, bei Eheschließung nach dem 01.01.2009 zusätzlich Ihre Geburtsurkunden,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter sowie eine Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk (falls die Mutter schonmal verheiratet war) und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern im Original und
- die Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes
- Schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Anzeige der Geburt binnen einer Woche ab Tag der Geburt.
Wichtige Hinweise zur Beurkundung einer Geburt
- Bestätigung zur Vornamensgebung:
In der umseitig genannten Bestätigung zur Vornamensgebung ist (sind) der (die) Vorname(n) des Kindes einzutragen. Diese Bestätigung ist bei verheirateten Eltern von beiden Elternteilen, bei nicht miteinander verheirateten Eltern nur von der Mutter zu unterschreiben. - Erforderliche Unterlagen:
a) Bei der Anzeige der Geburt eines Kindes verheirateter Eltern ist beim Standesamt die Eheurkunde, die Geburtsurkunden sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern vorzulegen.
Sofern ausländische Urkunden vorgelegt werden, ist hierzu neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung einzureichen. Alternativ ist die Vorlage von internationalen Urkunden möglich.
b) Bei der Anzeige der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern ist es erforderlich, dass der Vater des Kindes und die Kindesmutter gemeinsam beim Standesamt vorsprechen, wenn vor der Beurkundung der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen werden soll. Dabei ist für die Mutter eine Geburtsurkunde (außerdem eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der Vorehe, falls sie schon einmal verheiratet war) vorzulegen. Der Vater des Kindes hat ebenfalls eine Geburtsurkunde vorzulegen.
Wenn ein Elternteil im Ausland geboren ist, oder im Ausland geheiratet hat, bedarf es der Vorlage einer Originalurkunde mit deutscher Übersetzung oder einer internationalen Urkunde.
Wurde vor der Geburt bereits eine Vaterschaftsanerkennung, Namenserklärung und/oder Sorgeerklärung abgegeben, sind diese ebenfalls vorzulegen.
Die Kindeseltern müssen sich außerdem in jedem Fall durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. - Besondere Erklärung (Vorsprache beider Elternteile erforderlich):
Bei Ehegatten, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, ist noch eine gemeinsame Erklärung zur Namensführung des Kindes beim Standesamt abzugeben. Dies gilt auch, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und beim Jugendamt eine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben worden ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden kann. - Anzeigefrist:
Die Geburt ist binnen einer Woche beim Standesamt Heinsberg, Rathaus, Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg anzuzeigen.
Die Anzeige der Geburt soll vorab per E-Mail erfolgen. Hierzu sind bitte alle notwendigen Unterlagen an standesamt@heinsberg.de als Foto oder Scan zu übersenden.
Die Geburtsbeurkundung beim Standesamt erfolgt mit Terminvergabe. Dazu ist die Angabe einer Telefonnummer der Kindeseltern zwingend erforderlich.
Important informations for the certification of a birth
- Confirmation of first name(s):
Kindly indicate the complete name(s) of the child on the enclosed confirmation for giving first name(s). This confirmation has to be signed by both parents if married. In case of not married parents it has to be signed only by the mother. - Required documents:
a) When reporting the child’s birth by married parents, there is to submit the marriage certificate, the birth certificates of both parents and the identity cards or the passports of both parents.
In case of foreign documents, the German translation must also be submitted. Alternatively, international documents can be presented.
b) When reporting the child’s birth of not married parents, the common attendance of both parents is mandatory if the acknowledgement of paternity should be declared before the child’s birth certification.
The child’s mother has to submit her birth certificate (if divorced or widowed: her previous marriage certificate as well as her divorce certificate or death certificate)
The child’s father has also to submit his birth certificate.
For a parent born abroad or married abroad, the original documents including a certified German translation or an international document has to be submitted.
If an acknowledgement of paternity, a name declaration or a declaration of joint custody was submitted before the birth of the child, these documents have to be presented as well.
Both parents have to identify themselves by passport or identity card. - Special declaration (The presence of both parents is mandatory!):
Married parents not bearing a common family name have to declare the child’s surname to the registry office. This also applies to parents who are not married to each other and who have submitted a declaration of joint custody at the youth welfare office.
We would like to point out that the submission of further documents may be required in individual cases. - Registration deadline:
The birth has to be reported to the registry office only by e-mail in advance within one week.
Please send all required documents as a scan or photo to standesamt@heinsberg.de as well as your cel phone number. The registry office will prepare the process accordingly and arrange an appointment.
The registry office is located in the City Hall Heinsberg, Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg, ground floor, room nos. 110 to 114.
- 10,- Euro für die erste Urkunde
- 5,- Euro für jede weitere Urkunde
- 3 gebührenfreie Urkunden für die Anträge auf Eltern- und Kindergeld sowie für die Krankenkasse.
Zuständige Einrichtungen
- Rechts- und Ordnungsamt -Bereich Standesamt-
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
standesamt@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02452 14-3032
-
-
Telefon: 02452 14-3033
-
-
Telefon: 02452 14-3035
-
-
Telefon: 02452 14-3031
-
-
Telefon: 02452 14-3036
-
-
Telefon: 02452 14-3034
Beurkundung der Geburt von Kindern, die in der Stadt Heinsberg geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern)
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche ab dem Tag der Geburt beim Standesamt anzuzeigen.
Für die Beurkundung beim Standesamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- bei miteinander verheirateten Eltern ihr Stammbuch/Heiratsurkunde, bei Eheschließung nach dem 01.01.2009 zusätzlich Ihre Geburtsurkunden,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter sowie eine Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk (falls die Mutter schonmal verheiratet war) und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern im Original und
- die Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes
- Schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Anzeige der Geburt binnen einer Woche ab Tag der Geburt.
Wichtige Hinweise zur Beurkundung einer Geburt
- Bestätigung zur Vornamensgebung:
In der umseitig genannten Bestätigung zur Vornamensgebung ist (sind) der (die) Vorname(n) des Kindes einzutragen. Diese Bestätigung ist bei verheirateten Eltern von beiden Elternteilen, bei nicht miteinander verheirateten Eltern nur von der Mutter zu unterschreiben. - Erforderliche Unterlagen:
a) Bei der Anzeige der Geburt eines Kindes verheirateter Eltern ist beim Standesamt die Eheurkunde, die Geburtsurkunden sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern vorzulegen.
Sofern ausländische Urkunden vorgelegt werden, ist hierzu neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung einzureichen. Alternativ ist die Vorlage von internationalen Urkunden möglich.
b) Bei der Anzeige der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern ist es erforderlich, dass der Vater des Kindes und die Kindesmutter gemeinsam beim Standesamt vorsprechen, wenn vor der Beurkundung der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen werden soll. Dabei ist für die Mutter eine Geburtsurkunde (außerdem eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der Vorehe, falls sie schon einmal verheiratet war) vorzulegen. Der Vater des Kindes hat ebenfalls eine Geburtsurkunde vorzulegen.
Wenn ein Elternteil im Ausland geboren ist, oder im Ausland geheiratet hat, bedarf es der Vorlage einer Originalurkunde mit deutscher Übersetzung oder einer internationalen Urkunde.
Wurde vor der Geburt bereits eine Vaterschaftsanerkennung, Namenserklärung und/oder Sorgeerklärung abgegeben, sind diese ebenfalls vorzulegen.
Die Kindeseltern müssen sich außerdem in jedem Fall durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. - Besondere Erklärung (Vorsprache beider Elternteile erforderlich):
Bei Ehegatten, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, ist noch eine gemeinsame Erklärung zur Namensführung des Kindes beim Standesamt abzugeben. Dies gilt auch, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und beim Jugendamt eine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben worden ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden kann. - Anzeigefrist:
Die Geburt ist binnen einer Woche beim Standesamt Heinsberg, Rathaus, Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg anzuzeigen.
Die Anzeige der Geburt soll vorab per E-Mail erfolgen. Hierzu sind bitte alle notwendigen Unterlagen an standesamt@heinsberg.de als Foto oder Scan zu übersenden.
Die Geburtsbeurkundung beim Standesamt erfolgt mit Terminvergabe. Dazu ist die Angabe einer Telefonnummer der Kindeseltern zwingend erforderlich.
Important informations for the certification of a birth
- Confirmation of first name(s):
Kindly indicate the complete name(s) of the child on the enclosed confirmation for giving first name(s). This confirmation has to be signed by both parents if married. In case of not married parents it has to be signed only by the mother. - Required documents:
a) When reporting the child’s birth by married parents, there is to submit the marriage certificate, the birth certificates of both parents and the identity cards or the passports of both parents.
In case of foreign documents, the German translation must also be submitted. Alternatively, international documents can be presented.
b) When reporting the child’s birth of not married parents, the common attendance of both parents is mandatory if the acknowledgement of paternity should be declared before the child’s birth certification.
The child’s mother has to submit her birth certificate (if divorced or widowed: her previous marriage certificate as well as her divorce certificate or death certificate)
The child’s father has also to submit his birth certificate.
For a parent born abroad or married abroad, the original documents including a certified German translation or an international document has to be submitted.
If an acknowledgement of paternity, a name declaration or a declaration of joint custody was submitted before the birth of the child, these documents have to be presented as well.
Both parents have to identify themselves by passport or identity card. - Special declaration (The presence of both parents is mandatory!):
Married parents not bearing a common family name have to declare the child’s surname to the registry office. This also applies to parents who are not married to each other and who have submitted a declaration of joint custody at the youth welfare office.
We would like to point out that the submission of further documents may be required in individual cases. - Registration deadline:
The birth has to be reported to the registry office only by e-mail in advance within one week.
Please send all required documents as a scan or photo to standesamt@heinsberg.de as well as your cel phone number. The registry office will prepare the process accordingly and arrange an appointment.
The registry office is located in the City Hall Heinsberg, Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg, ground floor, room nos. 110 to 114.