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Abgeschlossenheitsbescheinigung

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Beschreibung

Soll ein Gebäude mit Wohnungen oder Nutzungseinheiten in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich.

Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, um die Eintragung im Grundbuch durch das Amtsgericht vornehmen zu lassen.

  • Online-Antrag (siehe Online-Dienstleistung) mit vollständiger Grundstücksangabe (Gemarkung, Flur und Flurstück/en)
  • Bauzeichnungen (Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile in den Grundrissen (Ordnungsnummern je Sondereigentum in „arabischen Ziffern“, eingetragen in einem Kreis)

Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):

  • Herr Wilms (Amtsleiter)
  • Frau Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
  • Frau Puchleitner (Maßnahmen aller Art im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch) 
  • Herr Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch)

 

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen