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Abgeschlossenheitsbescheinigung
OnlinedienstleistungBeschreibung
Soll ein Gebäude mit Wohnungen oder Nutzungseinheiten in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich.
Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, um die Eintragung im Grundbuch durch das Amtsgericht vornehmen zu lassen.
- Online-Antrag (siehe Online-Dienstleistung) mit vollständiger Grundstücksangabe (Gemarkung, Flur und Flurstück/en)
- Bauzeichnungen (Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile in den Grundrissen (Ordnungsnummern je Sondereigentum in „arabischen Ziffern“, eingetragen in einem Kreis)
Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):
- Herr Wilms (Amtsleiter)
- Frau Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
- Frau Puchleitner (Maßnahmen aller Art im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch)
- Herr Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsichtsamt
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
bauaufsicht@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02452 14-6310
-
-
Telefon: 02452 14-6312
-
-
Telefon: 02452 14-6314
-
-
Telefon: 02452 14-6319
Soll ein Gebäude mit Wohnungen oder Nutzungseinheiten in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz erforderlich.
Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, um die Eintragung im Grundbuch durch das Amtsgericht vornehmen zu lassen.
- Online-Antrag (siehe Online-Dienstleistung) mit vollständiger Grundstücksangabe (Gemarkung, Flur und Flurstück/en)
- Bauzeichnungen (Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile in den Grundrissen (Ordnungsnummern je Sondereigentum in „arabischen Ziffern“, eingetragen in einem Kreis)
Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):
- Herr Wilms (Amtsleiter)
- Frau Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
- Frau Puchleitner (Maßnahmen aller Art im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch)
- Herr Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch)
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9290/show