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Baulastenverzeichnis

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Verstößt ein geplantes Bauvorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Abstandsflächenverstoß), so kann dieser Rechtsverstoß unter Umständen mittels Baulastübernahme geheilt werden. In diesen Fällen übernimmt der Nachbar den fehlenden Grenzabstand, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung als Baulast unterzeichnet.

Um die Verpflichtung dauerhaft zu sichern ist es erforderlich diese Baulast in das sogenannte Baulastenverzeichnis der Stadt Heinsberg einzutragen. Als Eigentümer/in können Sie für Ihr Grundstück abfragen, ob eine solche Baulast auf Ihrem Grundstück besteht.

Eintragung von Baulasten:

  • Antrag als Online-Dienstleistung
  • Je nach Art der Baulast ist die Vorlage eines Amtlichen Lageplanes, aufgestellt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin mit Darstellung der einzutragenden Baulast erforderlich.
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren entstehen. Hierzu erhalten Sie im Nachhinein (bzw. im Zusammenhang mit Ihrem gestellten Antrag) einen Gebührenbescheid.

Löschung von Baulasten:

  • Antrag als Online-Dienstleistung
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren entstehen. Hierzu erhalten Sie im Nachhinein (bzw. im Zusammenhamg mit Ihrem gestellten Antrag) einen Gebührenbescheid.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:

  • Antrag als Online-Dienstleistung
  • Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur und Flurstück)
  • Eigentümernachweis (Grundbuchauszug oder ggfls. Vollmacht vom Eigentümer)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren entstehen. Hierzu erhalten Sie im Nachhinein (bzw. im Zusammenhang mit Ihrem gestellten Antrag) einen Gebührenbescheid.

Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):

Eintragung und Löschung von Baulasten (Online-Dienstleistung):

  • Herr Wilms, Amtsleiter

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Online-Dienstleistung):

  • Frau Borg
  • Herr Zweipfennig
  • Frau Seekircher

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen