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Baugenehmigungsverfahren
OnlinedienstleistungBeschreibung
Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, die nicht genehmigungsfrei oder genehmigungsfreigestellt ist, bedarf einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Der Bauantrag einschließlich der notwendigen Bauvorlagen muss in der Regel durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt werden.
In der Landesbauordnung unterscheidet man verschiedene Verfahren. Welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben geeignet ist, erfahren Sie in einer Bauberatung oder durch Ihren Architekten.
Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie zusätzliche Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
Auf das Bauportal.NRW gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.bauportal.nrw/
- Flurkarte
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Antragsformular entsprechend dem Verfahren
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte),
- Berechnungen des Bruttorauminhaltes der Herstellungskosten, der Wohn-, Nutz- und bebauten Fläche.
- Die Unterlagen sind grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung einzureichen, sofern keine externen Beteiligungen im Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Empfehlung: Bitte erfragen Sie vorher die notwendige Anzahl.
- Zusätzlich können erforderlich werden: Stellplatznachweis, Betriebsbeschreibung, Brandschutzkonzept, Barrierefreikonzept. Bautechnische Nachweise (Statik, Schallschutz, Wärmeschutz) können nachgereicht werden. Die Anforderungen an die einzelnen Bauvorlagen ergeben sich aus der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).
Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):
- Herr Wilms (Amtsleiter)
- Frau Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
- Frau Puchleitner (große Sonderbauten im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch)
- Herr Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch)
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- Bauantrag
- Bauantrag große Sonderbauten
- Anzeige des Bezugsgebäudes
- Genehmigungsfreistellung
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung verfahrensfreie Bauvorhaben
- Anzeige der befristeten Nutzungsänderung
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Werbeanlage
- Hinweise zum Datenschutz im Bereich der Bauaufsicht
- Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsichtsamt
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
bauaufsicht@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02452 14-6310
-
-
Telefon: 02452 14-6312
-
-
Telefon: 02452 14-6314
-
-
Telefon: 02452 14-6319
Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, die nicht genehmigungsfrei oder genehmigungsfreigestellt ist, bedarf einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Der Bauantrag einschließlich der notwendigen Bauvorlagen muss in der Regel durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt werden.
In der Landesbauordnung unterscheidet man verschiedene Verfahren. Welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben geeignet ist, erfahren Sie in einer Bauberatung oder durch Ihren Architekten.
Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie zusätzliche Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
Auf das Bauportal.NRW gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.bauportal.nrw/
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- Antragsformular entsprechend dem Verfahren
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- Berechnungen des Bruttorauminhaltes der Herstellungskosten, der Wohn-, Nutz- und bebauten Fläche.
- Die Unterlagen sind grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung einzureichen, sofern keine externen Beteiligungen im Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Empfehlung: Bitte erfragen Sie vorher die notwendige Anzahl.
- Zusätzlich können erforderlich werden: Stellplatznachweis, Betriebsbeschreibung, Brandschutzkonzept, Barrierefreikonzept. Bautechnische Nachweise (Statik, Schallschutz, Wärmeschutz) können nachgereicht werden. Die Anforderungen an die einzelnen Bauvorlagen ergeben sich aus der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).
Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):
- Herr Wilms (Amtsleiter)
- Frau Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
- Frau Puchleitner (große Sonderbauten im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch)
- Herr Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch)