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Bewohnerparkausweis
OnlinedienstleistungBeschreibung
Die Bewohner der Heinsberger Innenstadt haben die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu erwerben. Dieser Parkausweis berechtigt zum Parken auf ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen, aber auch auf bestimmten gebührenpflichtigen Parkplätzen. Die Straßen der Innenstadt sind in sogenannte Parkbereiche eingeteilt. Hier ist die Adresse des Hauptwohnsitzes ausschlaggebend, zu welchem Parkbereich die jeweiligen Bewohner gehören.
- Parkbereich A: Bewohner der Westpromenade Haus-Nr. 48-84, Liecker Straße bis Haus-Nr. 26, Gangolfusstraße, Apfelstraße, Rathausstraße, Kirchhovener Straße, Noethlichstraße, Körbergasse und Hochstraße vom Torbogen bis zum Beginn der Fußgängerzone
- Parkbereich B: Bewohner der Hochstraße von der Einmündung Fußgängerzone bis zum Markt, Josefstraße, Erzbischof-Philip-Straße, Patersgasse und Klostergasse
- Parkbereich C: Bewohner vom Beginn der Hochstraße bis zum Torbogen und dem Kirchberg
- Parkbereich D: Bewohner der Weberstraße, Poststraße, Hochstraße vom Markt bis zur Einmündung Industriestraße, Stiftstraße und dem Markt
- Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
- Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeuges
Der Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Parken auf sämtlichen Parkplätzen der Stadt Heinsberg. Lediglich das Parken auf den zum Parkbereich aufgelisteten Parkplätzen ist kostenfrei erlaubt. Ebenso besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz.
Im Falle von z.B. Stadtfesten oder ähnlichen Veranstaltungen müssen diverse Parkflächen freigehalten werden. Hierzu zählen ggf. auch Bewohnerparkplätze.
Die Antragsteller müssen mit dem Hauptwohnsitz in einer der berechtigten Straßen gemeldet sein.
Der Bewohnerparkausweis kann bei persönlicher Vorsprache im Rathaus direkt mitgenommen werden. Bei einem digitalen oder schriftlichen Antrag wird der Ausweis postalisch zugestellt.
Der Bewohnerausweis kostet 30,00 € pro Jahr. Die Gebühr ist mit der Geldkarte einzuzahlen oder unter Angabe des zugeteilten Kassenzeichens auf das Konto der Stadt Heinsberg zu überweisen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
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Zuständige Einrichtungen
- Rechts- und Ordnungsamt
-
- Apfelstraße 60
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
ordnungsamt@heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02452 14-3018
-
-
Telefon: 02452 14-3019
-
-
Telefon: 02452 14-3017
Die Bewohner der Heinsberger Innenstadt haben die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu erwerben. Dieser Parkausweis berechtigt zum Parken auf ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen, aber auch auf bestimmten gebührenpflichtigen Parkplätzen. Die Straßen der Innenstadt sind in sogenannte Parkbereiche eingeteilt. Hier ist die Adresse des Hauptwohnsitzes ausschlaggebend, zu welchem Parkbereich die jeweiligen Bewohner gehören.
- Parkbereich A: Bewohner der Westpromenade Haus-Nr. 48-84, Liecker Straße bis Haus-Nr. 26, Gangolfusstraße, Apfelstraße, Rathausstraße, Kirchhovener Straße, Noethlichstraße, Körbergasse und Hochstraße vom Torbogen bis zum Beginn der Fußgängerzone
- Parkbereich B: Bewohner der Hochstraße von der Einmündung Fußgängerzone bis zum Markt, Josefstraße, Erzbischof-Philip-Straße, Patersgasse und Klostergasse
- Parkbereich C: Bewohner vom Beginn der Hochstraße bis zum Torbogen und dem Kirchberg
- Parkbereich D: Bewohner der Weberstraße, Poststraße, Hochstraße vom Markt bis zur Einmündung Industriestraße, Stiftstraße und dem Markt
- Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
- Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeuges
Die Antragsteller müssen mit dem Hauptwohnsitz in einer der berechtigten Straßen gemeldet sein.
Der Bewohnerparkausweis kann bei persönlicher Vorsprache im Rathaus direkt mitgenommen werden. Bei einem digitalen oder schriftlichen Antrag wird der Ausweis postalisch zugestellt.
Der Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Parken auf sämtlichen Parkplätzen der Stadt Heinsberg. Lediglich das Parken auf den zum Parkbereich aufgelisteten Parkplätzen ist kostenfrei erlaubt. Ebenso besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz.
Im Falle von z.B. Stadtfesten oder ähnlichen Veranstaltungen müssen diverse Parkflächen freigehalten werden. Hierzu zählen ggf. auch Bewohnerparkplätze.
https://service.heinsberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9383/show