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 Standrohrausleihung

Es besteht die Möglichkeit, für besondere Zwecke bei Anerkennung des Bedarfs bei der Stadtwerke Heinsberg GmbH ein Standrohr mit eingebautem Wasserzähler zur Entnahme von Trinkwasser aus Hydranten zu entleihen.

Rechtsgrundlagen

Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Heinsberg GmbH zur Verordnung über  Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV vom 20. Juni 1980, BGBl.I 1980, S. 750), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 21.01.2013 (BGBl. I. S. 91)

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausleihung eines Standrohres ist die Hinterlegung einer Sicherheitssumme /Kaution über 400,00 €. Diese kann in Form eines Verrechnungsschecks oder per Vorabüberweisung erfolgen.

Unterlagen

Nachweis über die Zahlung einer Sicherheitskaution

Kosten

  • Grundgebühr: 25,00 €
  • Standrohrmiete: 30,00 € je angefangenen Kalendermonat
  • Verbrauchsgebühr: 1,28 € pro cbm Wasser

zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer

Hinweise und Besonderheiten

Wird das Standrohr zu Bewässerungs- und Beregnungszwecken verwendet, so darf die Bewässerung/Beregnung nur in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:30 Uhr erfolgen.

Eine Nichtbeachtung dieser Regelung kann durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH durch Einziehen des Standrohres unterbunden werden.

Weitere Informationen

Das Standrohr ist zur Überprüfung und Ablesung des Zählers bis zum 15.12. jeden Jahres bei den Stadtwerken vorzuführen. Zählerstillstand oder Beschädigungen sind den Stadtwerken unverzüglich mitzuteilen. Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, gehen voll zu Lasten des Entleihers.

Ebenfalls ist der Verlust des Standrohres den Stadtwerken unverzüglich anzuzeigen. Das verlorengegangene Standrohr wird dem Entleiher in Rechnung gestellt.

Verfahrensablauf

  1. Hinterlegung eines Sicherheitsbetrages über 400,00 € (Scheck, Überweisung, EC-Zahlung Stadtkasse)
  2. Abholung des Standrohres (mit Nachweis über die Zahlung der Sicherheitskaution) am Betriebsgebäude der Stadtwerke Heinsberg GmbH, Borsigstr. 16 a, Heinsberg

Zuständige Einrichtung

Stadtwerke Heinsberg GmbH
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a
52525 Heinsberg
E-Mail: stadtwerke@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Stefan Geiser:
Tel: 02452 14-8115
Frau Marion Geiser:
Tel: 02452 14-8114
Standrohrausleihung

Es besteht die Möglichkeit, für besondere Zwecke bei Anerkennung des Bedarfs bei der Stadtwerke Heinsberg GmbH ein Standrohr mit eingebautem Wasserzähler zur Entnahme von Trinkwasser aus Hydranten zu entleihen.

Nachweis über die Zahlung einer Sicherheitskaution

Das Standrohr ist zur Überprüfung und Ablesung des Zählers bis zum 15.12. jeden Jahres bei den Stadtwerken vorzuführen. Zählerstillstand oder Beschädigungen sind den Stadtwerken unverzüglich mitzuteilen. Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, gehen voll zu Lasten des Entleihers.

Ebenfalls ist der Verlust des Standrohres den Stadtwerken unverzüglich anzuzeigen. Das verlorengegangene Standrohr wird dem Entleiher in Rechnung gestellt.

  • Grundgebühr: 25,00 €
  • Standrohrmiete: 30,00 € je angefangenen Kalendermonat
  • Verbrauchsgebühr: 1,28 € pro cbm Wasser

zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer

https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10283/show
Stadtwerke Heinsberg GmbH
Borsigstraße 16 a 52525 Heinsberg
Telefon 02452 14-8110

Herr

Stefan

Geiser

02452 14-8115

Frau

Marion

Geiser

02452 14-8114