Suche
Hier können Sie nach Dienstleistungen suchen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit über den Menüpunkt „Dienstleistungen A-Z“ direkt die gewünschte Leistung auszuwählen.
BIS: Suche und Detail
Suche ...
Entsorgungsgemeinschaft
Gemeinsame Benutzung eines Restabfallbehälters
Auf Antrag kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei unmittelbar benachbarte Grundstücke oder mehrere Haushalte auf einem Grundstück unter Einhaltung der satzungsrechtlichen Regelungen zugelassen werden.
Die in der Entsorgungsgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt als Gesamtschuldner im Sinn der §§ 421 ff. BGB.
Die Entsorgungsgemeinschaft kann online mit den unten stehenden Anträgen beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Abfallwesen-
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: abfall@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Gemeinsame Benutzung eines Restabfallbehälters
Auf Antrag kann eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei unmittelbar benachbarte Grundstücke oder mehrere Haushalte auf einem Grundstück unter Einhaltung der satzungsrechtlichen Regelungen zugelassen werden.
Die in der Entsorgungsgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt als Gesamtschuldner im Sinn der §§ 421 ff. BGB.
Die Entsorgungsgemeinschaft kann online mit den unten stehenden Anträgen beantragt werden.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10286/show