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 Erschließungsbescheinigung

Über die für ein bestimmtes Grundstück bereits gezahlten oder noch zu zahlenden Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge kann eine Erschließungsbescheinigung ausgestellt werden. Eine solche Auskunft erhalten die Eigentümer/innen beziehungsweise Erbbauberechtigten des betreffenden Grundstücks. Andere Personen erhalten nur dann Auskünfte, wenn erkennbar ein berechtigtes Interesse vorliegt (in der Regel durch Vorlage einer Vollmacht des Grundstückseigentümers). Die Bescheinigung kann online beantragt werden. In dem Antrag sollte, um Verwechslungen zu vermeiden, das Grundstück genau bezeichnet werden (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück)

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)

Kosten

Kosten: 22,00 €

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Geffers:
Tel: 02452 14-6022