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 Sperrgutanmeldung

Entsorgung sperriger Abfälle

Sperrgut melden Sie entweder mit einer Karte, welche dem Abfallkalender anhängt, oder im Internet an. Die Anmeldung können Sie auf der Homepage der Firma Schönmackers vornehmen.
Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich!

Die Sperrgutkarten, die dem Abfallkalender anhängen, berechtigen im laufenden Kalenderjahr zur Anlieferung von jeweils bis zu 2 m³ Sperrgut auf den Kleinanlieferplätzen des Kreises Heinsberg in Wassenberg-Rothenbach sowie Gangelt-Hahnbusch. Die kostenlose Anlieferung des Sperrguts ist je Haushalt nur höchstens zweimal jährlich möglich.
Beim Kleinanlieferplatz in Wassenberg-Rothenbach werden keine Haushaltsgroßgeräte angenommen.

Haben Sie Fragen bzgl. des Abholtermins wenden Sie sich bitte direkt an Firma Schönmackers, Tel.: 0800 8884373 (kostenlos).

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Jedes Grundstück, welches mit einem Restabfallbehälter an die Abfallentsorgung der Stadt Heinsberg angeschlossen ist, ist berechtigt Sperrgut anzumelden oder selber anzuliefern.

Unterlagen

Bei der Anlieferung von Sperrgut an die Kleinanlieferplätze sind Personalausweis und Berechtigungskarte (Anhang vom Abfallkalender) vorzulegen.

Fristen

Die Sperrgutkarte ist jeweils für das laufende Jahr gültig.

Kosten

Für die Abholung oder Selbstanlieferung des Sperrguts fallen keine gesonderten Gebühren an.

Hinweise und Besonderheiten

Bei Problemen mit der Sperrgutabholung zum vorgegebenen Termin, wenden Sie sich bitte an Frau Fratz, Tel.: 02452 14-6031 oder Herrn Schranz, Tel.: 02452 14-6032, damit eine nachträgliche Abholung durch die beauftragte Entsorgungsfirma veranlasst werden kann.

Weitere Informationen

Sperrgut ist grundsätzlich alles, was man üblicherweise bei einem Umzug mitnimmt und was zu groß für den Restabfallbehälter ist.
Beispiele: Bügelbrett, Daunendecke, Elektrogroßgeräte, Gartenmöbel, Kinderwagen, Matratze, Schrank, usw.

Nicht zum Sperrgut gehören Abfälle sowie Rückstände aus Abriss oder Umbau. Ebenfalls sind Bestandteile aus Renovierungsarbeiten bei der Deponie zu entsorgen.
Beispiele: Bauschutt, Bauholz, Zimmertüren, Reifen, Spiegel/Glas, Laminat, usw.

Verfahrensablauf

  • Anmeldung zur Abholung:
    Sperrgut melden Sie entweder mit einer Karte, welche dem Abfallkalender anhängt, oder im Internet an.
    Wenn Sie die Anmeldung im Internet durchführen, bekommen Sie sofort eine Bestätigungsmail.  Ca. eine Woche vor dem Abholtermin erhalten Sie eine Postkarte mit dem genauem Abholtermin. Das Sperrgut ist erst am Abend vor der Abholung an der Straße bereit zu stellen.

 

  • Selbstanlieferung:
    Bei der Selbstanlieferung an die Kleinanlieferplätze, müssen Sie eine Sperrgutkarte aus dem Abfallkalender sowie Ihren Personalausweis vorzeigen und können dann Ihr Sperrgut in einer Menge bis zu 2 m³ kostenlos anliefern.

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Abfallwesen-
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: abfall@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Alina Fratz:
Tel: 02452 14-6031
Herr Ralf Schranz:
Tel: 02452 14-6032
Sperrgutanmeldung

Sperrgut melden Sie entweder mit einer Karte, welche dem Abfallkalender anhängt, oder im Internet an. Die Anmeldung können Sie auf der Homepage der Firma Schönmackers vornehmen.
Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich!

Die Sperrgutkarten, die dem Abfallkalender anhängen, berechtigen im laufenden Kalenderjahr zur Anlieferung von jeweils bis zu 2 m³ Sperrgut auf den Kleinanlieferplätzen des Kreises Heinsberg in Wassenberg-Rothenbach sowie Gangelt-Hahnbusch. Die kostenlose Anlieferung des Sperrguts ist je Haushalt nur höchstens zweimal jährlich möglich.
Beim Kleinanlieferplatz in Wassenberg-Rothenbach werden keine Haushaltsgroßgeräte angenommen.

Haben Sie Fragen bzgl. des Abholtermins wenden Sie sich bitte direkt an Firma Schönmackers, Tel.: 0800 8884373 (kostenlos).

Bei der Anlieferung von Sperrgut an die Kleinanlieferplätze sind Personalausweis und Berechtigungskarte (Anhang vom Abfallkalender) vorzulegen.

Sperrgut ist grundsätzlich alles, was man üblicherweise bei einem Umzug mitnimmt und was zu groß für den Restabfallbehälter ist.
Beispiele: Bügelbrett, Daunendecke, Elektrogroßgeräte, Gartenmöbel, Kinderwagen, Matratze, Schrank, usw.

Nicht zum Sperrgut gehören Abfälle sowie Rückstände aus Abriss oder Umbau. Ebenfalls sind Bestandteile aus Renovierungsarbeiten bei der Deponie zu entsorgen.
Beispiele: Bauschutt, Bauholz, Zimmertüren, Reifen, Spiegel/Glas, Laminat, usw.

Für die Abholung oder Selbstanlieferung des Sperrguts fallen keine gesonderten Gebühren an.

Sperrgut, Sperrmüll, Sperrige Abfälle, Alte Möbel, Elektrogroßgeräte https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10410/show
Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Abfallwesen-
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Alina

Fratz

601

02452 14-6031

Herr

Ralf

Schranz

601

02452 14-6032