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 Lärmaktionsplanung

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft am 18. Juli 2002, wurde bereits vor über 20 Jahren eine Richtlinie zu Schallimissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) zielt die EU-Umgebungslärmrichtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Hierzu sind für bestimmte Gebiete und Lärmquellen strategische Lärmkarten zu erstellen, die Öffentlichkeit zu informieren und Lärmaktionspläne aufzustellen.

Rechtsgrundlagen

EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Verfahrensablauf

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2023 zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Heinsberg einen Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen hat. Anschließend wurde im Zeitraum vom 19. Dezember 2023 bis einschließlich 26. Januar 2024 eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Ergebnissen der Lärmkartierung über die Beteiligungsplattform des Landes NRW durchgeführt. Der Entwurf für die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung des Lärmaktionsplans wurde am 11. März 2024 in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vorgestellt.

Dieser Entwurf wurde in einer weiteren Beteiligungsphase nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich ausgelegt. Der Beteiligungszeitraum erstreckte sich vom 19. März 2024 bis 03. Mai 2024.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss sowie der Rat der Stadt Heinsberg haben die Lärmaktionsplanung für die Stadt Heinsberg sodann in ihren Sitzungen am 01.07. bzw. 03.07.2024 beschlossen.

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail:

Zuständige Kontaktpersonen

Herr van Vliet:
Tel: 02452 14-6011