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 Betriebskosten für Kindertagesstätten

Tageseinrichtungen für Kinder erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Jugendamt der Stadt Heinsberg Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten (Personal- und Sachkosten.) Die Zuschüsse werden vom Stadtjugendamt Heinsberg bewilligt und ausgezahlt.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)

Unterlagen

Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der Antrag ist über KiBiz-Web zu stellen.

Zuständige Einrichtung

Jugendamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Margot Ungerechts:
Tel: 02452 14-5121
Frau Helmi Klems:
Tel: 02452 14-5126
Betriebskosten für Kindertagesstätten

Tageseinrichtungen für Kinder erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Jugendamt der Stadt Heinsberg Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten (Personal- und Sachkosten.) Die Zuschüsse werden vom Stadtjugendamt Heinsberg bewilligt und ausgezahlt.

Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der Antrag ist über KiBiz-Web zu stellen.

https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11301/show
Jugendamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Margot

Ungerechts

Gebäude: Apfelstraße 48, Raum: 1

02452 14-5121

Frau

Helmi

Klems

Gebäude: Apfelstraße 48, Raum: 1

02452 14-5126