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Betriebskosten für Kindertagesstätten
Tageseinrichtungen für Kinder erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Jugendamt der Stadt Heinsberg Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten (Personal- und Sachkosten.) Die Zuschüsse werden vom Stadtjugendamt Heinsberg bewilligt und ausgezahlt.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
Unterlagen
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der Antrag ist über KiBiz-Web zu stellen.
Zuständige Einrichtung
Jugendamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tageseinrichtungen für Kinder erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Jugendamt der Stadt Heinsberg Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten (Personal- und Sachkosten.) Die Zuschüsse werden vom Stadtjugendamt Heinsberg bewilligt und ausgezahlt.
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der Antrag ist über KiBiz-Web zu stellen.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11301/show