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Bescheinigung über alleiniges Sorgerecht / Negativbescheinigung
Sind oder waren Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet und haben die alleinige elterliche Sorge, so dient die Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung) als Nachweis, dass Sie die alleinige gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes sind.
Zuständig für die Ausstellung der Negativbescheinigung ist das Jugendamt Ihres Wohnortes.
Das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes führt ein Register über abgegebene Sorgeerklärungen (Sorgeregister).
Rechtsgrundlagen
§ 58 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Unterlagen
Benötigt werden:
- die Geburtsurkunde des Kindes sowie
- Ihr Personalausweis oder Reisepass.
Hinweise und Besonderheiten
- Sie sind in Heinsberg wohnhaft
Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt der Stadt Heinsberg. - Sie sind nicht in Heinsberg wohnhaft
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren derzeitigen Wohnort zuständige Jugendamt.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden Sprechzeiten:
- Mo. - Do. 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
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Zuständige Einrichtung
Jugendamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sind oder waren Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet und haben die alleinige elterliche Sorge, so dient die Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung) als Nachweis, dass Sie die alleinige gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes sind.
Zuständig für die Ausstellung der Negativbescheinigung ist das Jugendamt Ihres Wohnortes.
Das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes führt ein Register über abgegebene Sorgeerklärungen (Sorgeregister).
§ 58 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Benötigt werden:
- die Geburtsurkunde des Kindes sowie
- Ihr Personalausweis oder Reisepass.
Bitte beachten Sie die folgenden Sprechzeiten:
- Mo. - Do. 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
- Sie sind in Heinsberg wohnhaft
Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt der Stadt Heinsberg. - Sie sind nicht in Heinsberg wohnhaft
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren derzeitigen Wohnort zuständige Jugendamt.