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Absenkung/Anhebung eines Geh- und/oder Radweges zur Anlegung/Beseitigung einer Zufahrt
Antrag auf Gestattung der Absenkung/Anhebung eines Geh- und/oder Radweges zur Anlegung/Beseitigung einer Zufahrt.
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Amt für Stadtgrün und Baubetrieb eine Genehmigung einzuholen.
Rechtsgrundlagen
- § 18 Abs. 4 S. 2 i. V. m. § 20 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag (Online) sowie eine genaue Angabe, wo auf dem Grundstück die Änderung erfolgen soll (Skizze/Foto, kann beim Online-Antrag direkt hochgeladen werden).
Kosten
Für die Genehmigung fällt eine Gebühr in Höhe von 44,00 € an
(§ 1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Heinsberg in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit Nr. 4 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung).
Hinweise und Besonderheiten
Die Arbeiten sind durch den Antragsteller an eine in der Handwerksrolle der Straßenbauerinnung eingetragene Straßenbaufirma kostenpflichtig zu vergeben und nach den Auflagen des Amt für Stadtgrün und Baubetrieb herzustellen.
Weitere Informationen
Bezüglich der Breite der Absenkung gibt es keine Vorgaben. Sie darf jedoch nicht vor öffentlichen Pflanzbeeten, Straßenbeleuchtungsanlagen o.ä. erfolgen.
Eine Abstandspflicht zu Nachbargrundstücken besteht nicht.
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages erfolgt die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt eine Abnahme/Kontrolle der durchgeführten Arbeiten.
Ihre Anwesenheit ist für die Begehungen in der Regel nicht erforderlich.
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Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Antrag auf Gestattung der Absenkung/Anhebung eines Geh- und/oder Radweges zur Anlegung/Beseitigung einer Zufahrt.
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Amt für Stadtgrün und Baubetrieb eine Genehmigung einzuholen.
- § 18 Abs. 4 S. 2 i. V. m. § 20 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Vollständig ausgefüllter Antrag (Online) sowie eine genaue Angabe, wo auf dem Grundstück die Änderung erfolgen soll (Skizze/Foto, kann beim Online-Antrag direkt hochgeladen werden).
Nach Eingang des Antrages erfolgt die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt eine Abnahme/Kontrolle der durchgeführten Arbeiten.
Ihre Anwesenheit ist für die Begehungen in der Regel nicht erforderlich.
Bezüglich der Breite der Absenkung gibt es keine Vorgaben. Sie darf jedoch nicht vor öffentlichen Pflanzbeeten, Straßenbeleuchtungsanlagen o.ä. erfolgen.
Eine Abstandspflicht zu Nachbargrundstücken besteht nicht.
Die Arbeiten sind durch den Antragsteller an eine in der Handwerksrolle der Straßenbauerinnung eingetragene Straßenbaufirma kostenpflichtig zu vergeben und nach den Auflagen des Amt für Stadtgrün und Baubetrieb herzustellen.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/118400/show