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Straßenbeleuchtung - Umsetzung
Sollte die Umsetzung einer Straßenbeleuchtung erforderlich sein, so ist ein formloser schriftlicher Antrag unter Angabe der geplanten Änderung einzureichen.
Unterlagen
formloser, schriftlicher Antrag
Kosten
Für den Fall, dass die Versetzung einer Straßenlampe beantragt wird und dies auf Grund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist, sind die Kosten hierfür vom Antragsteller zu tragen.
Zuständige Einrichtung
Tiefbauamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: stadt@heinsberg.de