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 Straßenbeleuchtung - Umsetzung

Sollte die Umsetzung einer Straßenbeleuchtung erforderlich sein, so ist ein formloser schriftlicher Antrag unter Angabe der geplanten Änderung einzureichen.

Unterlagen

formloser, schriftlicher Antrag

Kosten

Für den Fall, dass die Versetzung einer Straßenlampe beantragt wird und dies auf Grund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist, sind die Kosten hierfür vom Antragsteller zu tragen.

Zuständige Einrichtung

Tiefbauamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: stadt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Amtsleiter Pelzer:
Tel: 02452 14-6610