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Vergabe der Nutzungszeiten von Sport- und Mehrzweckhallen, der Bürgerhalle Kempen und von Schulräumen zur außerschulischen Nutzung
Die Vergabe der Nutzungszeiten in städtischen Objekten obliegt dem Amt für Gebäudewirtschaft der Stadt Heinsberg.
Die Vergabe der Nutzungszeiten in städtischen Sport- und Mehrzweckhallen, in Schulräumen zwecks außerschulischer Nutzung und in der Bürgerhalle Kempen für die wöchentliche Belegung, für die Sommer- und Winterbelegung und für Einzel- und Sammelveranstaltungen obliegt dem Amt für Gebäudewirtschaft. Eine außerschulische Nutzung der Schulräume erfordert einen eigenen formlosen Antrag. Die Genehmigung erfolgt nach Absprache des Amtes für Gebäudewirtschaft und der Schulleitung. Änderungen der Belegung sind nur in Absprache mit dem Amt für Gebäudewirtschaft zulässig.
Für Vereine / Organisationen besteht die Möglichkeit, Bühnenelemente für Veranstaltungen auszuleihen.
Rechtsgrundlagen
Es gilt die Gebührenordnung der Stadt Heinsberg für die Benutzung von Lehrschwimmbecken, Turnhallen, Sportplätzen, Mehrzweckhallen und Schulräumen in der jeweils gültigen Fassung.
Unterlagen
Zur Beantragung reicht ein formloser schriftlicher Antrag.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Nutzungsbeginn ein.
Kosten
siehe Gebührenordnung der Stadt Heinsberg für die Benutzung von Lehrschwimmbecken, Turnhallen, Sportplätzen, Mehrzweckhallen und Schulräumen in der jeweils gültigen Fassung.
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Zuständige Einrichtung
Amt für Gebäudewirtschaft
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: gebaeudewirtschaft@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Vergabe der Nutzungszeiten in städtischen Objekten obliegt dem Amt für Gebäudewirtschaft der Stadt Heinsberg.
Die Vergabe der Nutzungszeiten in städtischen Sport- und Mehrzweckhallen, in Schulräumen zwecks außerschulischer Nutzung und in der Bürgerhalle Kempen für die wöchentliche Belegung, für die Sommer- und Winterbelegung und für Einzel- und Sammelveranstaltungen obliegt dem Amt für Gebäudewirtschaft. Eine außerschulische Nutzung der Schulräume erfordert einen eigenen formlosen Antrag. Die Genehmigung erfolgt nach Absprache des Amtes für Gebäudewirtschaft und der Schulleitung. Änderungen der Belegung sind nur in Absprache mit dem Amt für Gebäudewirtschaft zulässig.
Für Vereine / Organisationen besteht die Möglichkeit, Bühnenelemente für Veranstaltungen auszuleihen.
Es gilt die Gebührenordnung der Stadt Heinsberg für die Benutzung von Lehrschwimmbecken, Turnhallen, Sportplätzen, Mehrzweckhallen und Schulräumen in der jeweils gültigen Fassung.
Zur Beantragung reicht ein formloser schriftlicher Antrag.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Nutzungsbeginn ein.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/162680/show