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Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Die Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Heinsberg bestehen.
Eine Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen, Reisegewerbekarten
- öffentliche Ausschreibungen
- Taxi / Mietwagengewerbe
Sie wollen eine Bescheinigung in Steuersachen beantragen?
Die Bescheinigung können Sie mit der Online-Dienstleistung, schriftlich oder telefonisch beantragen.
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
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Zuständige Einrichtung
Amt für Finanzen und Beteiligungen -Zahlungsabwicklung-
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: zahlungsabwicklung@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Heinsberg bestehen.
Eine Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
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https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/204790/show