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 Genehmigung von Aufbrüchen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Heinsberg

Antrag zur Genehmigung von Aufbrüchen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Heinsberg

Für Aufgrabung der öffentlichen Verkehrsfläche (Versorgungsanschlüsse, Bordsteinabsenkung, Plasterung Gehweg, etc.) ist nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine "Genehmigung zum Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze" (Aufbruchgenehmigung) durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb der Stadt Heinsberg in dessen Funktion als Straßenbaulastträger erforderlich. Die Aufgrabungsbestimmungen der Stadt Heinsberg sind zu beachten.

Rechtsgrundlagen

Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Voraussetzungen

Die Arbeiten dürfen nur durch ein eingetragenes Tiefbauunternehmen durchgeführt werden.

Unterlagen

Antrag sowie Lageplan des Aufbruches

Verfahrensablauf

Nach der Antragstellung erfolgt die Genehmigung der Stadt Heinsberg. Nach Beendigung der Arbeiten wird eine Abnahme nach VOB vorgenommen.

Zuständige Einrichtung

Amt für Stadtgrün und Baubetrieb
Bauhof
Borsigstraße 16 b
52525 Heinsberg
E-Mail: bauhof@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Klaßen:
Tel: 02452 14-6715