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 Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

 

Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt bei den Sachbearbeiterinnen des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg.

 

Rechtsgrundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Hinweise und Besonderheiten

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: sozialamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kremers:
Tel: 02452 14-5011
Frau Franken:
Tel: 02452 14-5016
Frau Schöne:
Tel: 02452 14-5015
Frau ten Bosch:
Tel: 02452 14-5018
Frau Schneider:
Tel: 02452 14-5019