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Asylbewerberleistungen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt bei den Sachbearbeiterinnen des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg.
Rechtsgrundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Hinweise und Besonderheiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Zuständige Einrichtung
Sozialamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: sozialamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt bei den Sachbearbeiterinnen des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/6930/show