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 Bildung- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII oder Asylbewerberleistungen haben.
Bei Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Für SGB II-Leistungsempfänger sind die jeweiligen Nebenstellen des Jobcenters zuständig.

Für alle anderen Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII) ist für die Entscheidung über den Antrag die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg zuständig. Die Anträge können auch beim Sozialamt der Stadtverwaltung Heinsberg abgegeben werden.

Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden SGB II- und SGB XII-Empfängern ohne gesonderten Antrag gewährt. Bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag sind gesonderte Anträge zu stellen. Bei Leistungen zum Schulbedarf fließen zum 01. August eines Schulhalbjahres 130,00 € und für das 2. Schulhalbjahr zum 01. Februar 65,00 €.

Alle weiteren Leistungen müssen beantragt werden. Die verschiedenen Anträge sowie weiterführende Informationen können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Bildung- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII oder Asylbewerberleistungen haben.
Bei Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Für SGB II-Leistungsempfänger sind die jeweiligen Nebenstellen des Jobcenters zuständig.

Für alle anderen Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII) ist für die Entscheidung über den Antrag die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg zuständig. Die Anträge können auch beim Sozialamt der Stadtverwaltung Heinsberg abgegeben werden.

Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden SGB II- und SGB XII-Empfängern ohne gesonderten Antrag gewährt. Bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag sind gesonderte Anträge zu stellen. Bei Leistungen zum Schulbedarf fließen zum 01. August eines Schulhalbjahres 130,00 € und für das 2. Schulhalbjahr zum 01. Februar 65,00 €.

Alle weiteren Leistungen müssen beantragt werden. Die verschiedenen Anträge sowie weiterführende Informationen können Sie als PDF-Datei herunterladen.

BuT, Klassenfahrt, persönlicher Schulbedarf, Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Asyl, HzL, Hilfe zum Lebensunterhalt, GruSi, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, Jobcenter https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/6932/show
Sozialamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Dagmar

von der Ruhren

522

02452 14-5032

Frau

Hannah

Goertz

505

02452 14-5012

Frau

Pia

Schöne

503

02452 14-5015