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 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

  • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

 

Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei dem zuständigen Sachbearbeiter/-in des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.

Rechtsgrundlagen

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Hinweise und Besonderheiten

Zuständigkeiten:

  • Frau Hannah Goertz (Buchstaben: A – G)
  • Frau Svenja Peters (Buchstaben: H – J und P)
  • Frau Laura Memenga (Buchstaben K - O)
  • Herr Patrick Preußker (Buchstaben: Q – Z)

Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: sozialamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hannah Goertz:
Tel: 02452 14-5012
Frau Svenja Peters:
Tel: 02452 14-5014
Frau Laura Memenga:
Tel: 02452 14-5017
Herr Patrick Preußker:
Tel: 02452 14-5013
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

  • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

 

Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei dem zuständigen Sachbearbeiter/-in des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.

GruSi, 4. Kapitel, SGB XII, Regelaltersgrenze, erwerbsgemindert, erwerbsunfähig, Erwerbsunfähigkeit, Altersrente, Sozialhilfe, Alterssicherung, Aufstockung, Rente, Behinderung, Hartz IV, Unterstützung, Hilfe https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7130/show
Sozialamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Hannah

Goertz

505

02452 14-5012

Frau

Svenja

Peters

508

02452 14-5014

Frau

Laura

Memenga

505

02452 14-5017

Herr

Patrick

Preußker

509

02452 14-5013