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 Schwerbehindertenausweis

Bei Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Serviceportal des Kreises Heinsberg -  Feststellung der Schwerbehinderung

Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung durch die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg.

Die Kreisverwaltung Heinsberg ist unter folgender Rufnummer zu erreichen: 02452/13-0

 

Erst- und Änderungsanträge sind auch bei der Stadtverwaltung Heinsberg erhältlich.

 

Rechtsgrundlagen

§ 152 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

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Zuständige Einrichtung

Sozialamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: sozialamt@heinsberg.de