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Schwerbehindertenausweis
Bei Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Serviceportal des Kreises Heinsberg - Feststellung der Schwerbehinderung
Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung durch die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg.
Die Kreisverwaltung Heinsberg ist unter folgender Rufnummer zu erreichen: 02452/13-0
Erst- und Änderungsanträge sind auch bei der Stadtverwaltung Heinsberg erhältlich.
Rechtsgrundlagen
§ 152 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
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Zuständige Einrichtung
Sozialamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: sozialamt@heinsberg.de
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Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung durch die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg.
Die Kreisverwaltung Heinsberg ist unter folgender Rufnummer zu erreichen: 02452/13-0
Erst- und Änderungsanträge sind auch bei der Stadtverwaltung Heinsberg erhältlich.
§ 152 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7136/show