Suche
Hier können Sie nach Dienstleistungen suchen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit über den Menüpunkt „Dienstleistungen A-Z“ direkt die gewünschte Leistung auszuwählen.
BIS: Suche und Detail
Suche ...
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gilt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen sowie optional auch beantragen.
Für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung bitte im Dowload-Bereich das Formular "Lastenzuschuss" nutzen. alternativ kann der Lastenzuschuss auch durch Aufruf des Wohngeldrechners beantragt werden.
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlangen kann ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz (WoGG)
Hinweise und Besonderheiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Zuständigkeiten:
- Frau von der Ruhren (Buchstaben: A - C)
- Frau Pereira (Buchstaben: D - E)
- Frau Coenen (Buchstaben: F - H, J, Q, R)
- Frau Beutler (Buchstaben I, K - P, U, X - Z)
- Frau Jansen (Buchstaben: S, T, V, W)
Weitere Informationen
Downloads
Zuständige Einrichtung
Sozialamt - Wohngeldstelle
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: wohngeldstelle@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gilt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen sowie optional auch beantragen.
Für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung bitte im Dowload-Bereich das Formular "Lastenzuschuss" nutzen. alternativ kann der Lastenzuschuss auch durch Aufruf des Wohngeldrechners beantragt werden.
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlangen kann ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg gestellt werden.
Wohngeldgesetz (WoGG)
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Zuständigkeiten:
- Frau von der Ruhren (Buchstaben: A - C)
- Frau Pereira (Buchstaben: D - E)
- Frau Coenen (Buchstaben: F - H, J, Q, R)
- Frau Beutler (Buchstaben I, K - P, U, X - Z)
- Frau Jansen (Buchstaben: S, T, V, W)