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 Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gilt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen sowie optional auch beantragen.

Für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung bitte im Dowload-Bereich das Formular "Lastenzuschuss" nutzen. alternativ kann der Lastenzuschuss auch durch Aufruf des Wohngeldrechners beantragt werden.

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlangen kann ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG)

Hinweise und Besonderheiten

Zuständigkeiten:

  • Frau Dagmar von der Ruhren (Buchstaben: A – F)
  • Frau Helen Coenen (Buchstaben: G – Kn)
  • Frau Julie-Anne Beutler (Buchstaben Ko - Q)
  • Herr Marcel Frösch (Buchstaben: R – Z)

Weitere Informationen

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gilt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen sowie optional auch beantragen.

Für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung bitte im Dowload-Bereich das Formular "Lastenzuschuss" nutzen. alternativ kann der Lastenzuschuss auch durch Aufruf des Wohngeldrechners beantragt werden.

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlangen kann ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg gestellt werden.

 

Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Zuschuss, Sozialhilfe, Wohlgeldrechner, Wohnungswesen, WoG, WoGG, Wohngeldgesetz https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7139/show
Sozialamt - Wohngeldstelle
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Dagmar

von der Ruhren

522

02452 14-5032

Frau

Helen

Coenen

520

02452 14-5035

Frau

Julie-Anne

Beutler

520

02452 14-5036

Herr

Marcel

Frösch

519

02452 14-5034

Frau

Jana

Pereira

521

02452 14-5033