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 Hundebestandsaufnahme 2023

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden deutschlandweit erhebt auch die Stadt Heinsberg eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hunde von ihren Haltern bei der Stadtverwaltung (Zimmer 303, Tel.02452/14-2020 oder im Serviceportal der Stadt Heinsberg unter service.heinsberg.de) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer ist gestaffelt und beginnt derzeit mit einem Steuersatz von 60,-- Euro für einen Hund.

Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter/innen der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Daher haben viele Kommunen, auch im Kreisgebiet, bereits eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt.

Sämtliche Haushalte im Stadtgebiet – auch diejenigen, die bereits einen oder mehrere Hunde angemeldet haben- werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter/innen einer durch die Stadt Heinsberg beauftragten Firma aufgesucht.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Die beauftragten Mitarbeiter/innen dürften keine Steuern oder Gebühren vor Ort erheben. Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich von der Stadt Heinsberg beauftragt ist, lässt sich im Zweifelsfall die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitern/innen sichtbar zu tragen.

Falls nicht gemeldete Hunde im Rahmen der Hundebestandsaufnahme festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter/innen mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder verhängt werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin, seine „Vierbeiner“ schnellstens anzumelden.

Neben der steuerlichen Anmeldung besteht darüber hinaus für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, bzw. für Hunde bestimmter Rassen und für gefährliche Hunde eine Anzeigepflicht/Antrags- und Genehmigungspflicht  bei der örtlichen Ordnungsbehörde nach dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Auch diese Daten werden im Rahmen der Hundebestandsaufnahme erhoben. Beratungen hierzu führt das hiesige Rechts- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 02452/14-3015 durch.   

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Amt für Finanzen und Beteiligungen
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: steuerwesen@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Stephanie Robertz:
Tel: 02452 14-2021
Herr Christoph Honold:
Tel: 02452 14-2022
Frau Gabriele Kremers:
Tel: 02452 14-3015
Hundebestandsaufnahme 2023

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden deutschlandweit erhebt auch die Stadt Heinsberg eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hunde von ihren Haltern bei der Stadtverwaltung (Zimmer 303, Tel.02452/14-2020 oder im Serviceportal der Stadt Heinsberg unter service.heinsberg.de) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer ist gestaffelt und beginnt derzeit mit einem Steuersatz von 60,-- Euro für einen Hund.

Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter/innen der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Daher haben viele Kommunen, auch im Kreisgebiet, bereits eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt.

Sämtliche Haushalte im Stadtgebiet – auch diejenigen, die bereits einen oder mehrere Hunde angemeldet haben- werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter/innen einer durch die Stadt Heinsberg beauftragten Firma aufgesucht.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Die beauftragten Mitarbeiter/innen dürften keine Steuern oder Gebühren vor Ort erheben. Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich von der Stadt Heinsberg beauftragt ist, lässt sich im Zweifelsfall die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitern/innen sichtbar zu tragen.

Falls nicht gemeldete Hunde im Rahmen der Hundebestandsaufnahme festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter/innen mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder verhängt werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin, seine „Vierbeiner“ schnellstens anzumelden.

Neben der steuerlichen Anmeldung besteht darüber hinaus für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, bzw. für Hunde bestimmter Rassen und für gefährliche Hunde eine Anzeigepflicht/Antrags- und Genehmigungspflicht  bei der örtlichen Ordnungsbehörde nach dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Auch diese Daten werden im Rahmen der Hundebestandsaufnahme erhoben. Beratungen hierzu führt das hiesige Rechts- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 02452/14-3015 durch.   

Hund; Bestandsaufnahme https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/725950/show
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Stephanie

Robertz

303

02452 14-2021

Herr

Christoph

Honold

303

02452 14-2022

Frau

Gabriele

Kremers

408

02452 14-3015