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 Grundsteuer

Die Grundsteuer wird erhoben für

- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).

Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund-und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg festgesetzt. 

Rechtsgrundlagen

Zuständige Einrichtung

Amt für Finanzen und Beteiligungen
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: steuerwesen@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Christoph Honold:
Tel: 02452 14-2022
Frau Stephanie Robertz:
Tel: 02452 14-2021
Grundsteuer

Die Grundsteuer wird erhoben für

- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).

Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund-und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg festgesetzt. 

Grundbesitzabgaben https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7341/show
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Christoph

Honold

303

02452 14-2022

Frau

Stephanie

Robertz

303

02452 14-2021