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Wasserzähler zur Gartenbewässerung
Gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen vom 11.12.2023 in der zurzeit geltenden Fassung können bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge die auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen werden, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden.
Die Mengen sind durch geeichte Gartenwasserzähler zu ermitteln. Die Eichung muss den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist dieser Gartenwasserzähler gegen einen neuen geeichten Zähler auszutauschen
Beispiel: Eichjahr 2024 – Ablauf der Eichung: 31.12.2030
Die Gartenwasserzähler können bei der Berechnung der Gebühr erst ab dem Zeitpunkt/Zählerstand berücksichtigt werden, nachdem der Vordruck mit Angabe von Zählerstand und Zählernummer sowie aussagefähigen Fotos auf dem das Umfeld der Zapfstelle (inklusive des Bodenbereiches) sowie Zählerstand und -nummer deutlich zu erkennen sind, vorliegen. Die Konformitätserklärung des Herstellers wird ebenfalls als Foto benötigt. Diese Vorgehensweise ist sowohl bei einer Neuinstallation als auch bei einem Zählerwechsel notwendig. Es erfolgt keine Abnahme durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Es muss sichergestellt sein, dass das entnommene Wasser im Erdreich versickert. Es darf also kein Zufluss zum Abfluss/Kanal wie z.B. ein Waschbecken unter dem Zähler vorhanden sein.
Fristen
Der Einbau eines Gartenwasserzählers zur Gartenbewässerung muss bei der Stadt Heinsberg angezeigt werden.
Kosten
Kosten entstehen lediglich für den Erwerb des Gartenwasserzählers.
Hinweise und Besonderheiten
Ein Gartenwasserzähler ist für 6 Jahre geeicht und muss nach Ablauf der Eichfrist erneuert werden.
Verfahrensablauf
Einbau eines Gartenwasserzählers:
- Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht durch die Stadtwerke Heinsberg GmbH. Der Eigentümer ist für die Montage selbst verantwortlich.
- Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.
- Der Gartenwasserzähler ist nach DIN 1988 mit Rückflussverhinderer fest zu installieren. Denken Sie bitte daran, Ihre Bewässerungseinrichtung mit einer Entleerung zu versehen, wenn Einrichtungen oder Leitungsteile nicht frostfrei verlegt sind.
- Nach dem Einbau des Gartenwasserzählers bzw. Austausch eines veralteten bzw. defekten Gartenwasserzählers ist dies umgehend mitzuteilen. Dies ist möglich über das Serviceportal (siehe Onlinedienstleistung) oder den entsprechenden Vordruck (siehe Downloads) mit den geforderten Anlagen. Der Vordruck kann online ausgefüllt werden und anschließend per Mail an beitragswesen@heinsberg.de gesendet werden. Bei Bedarf kann der Vordruck auch im Rathaus der Stadt Heinsberg angefordert bzw. abgeholt werden.
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Zuständige Einrichtung
Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung -Bereich Beitragswesen-
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: beitragswesen@heinsberg.de