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 Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtung)

Das Jugendamt der Stadt Heinsberg beurkundet:

  • Die Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Mutter, dies ist vor und nach der Geburt möglich (diese Beurkundung ist grundsätzlich auch beim Standesamt möglich).
  • Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern, dies ist vor und nach der Geburt möglich.
  • Die Verpflichtung zum Kindesunterhalt (Unterhaltstitulierung).

Die Beurkundung kann online beantragt werden.

Unterlagen

Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt.

Hinweise und Besonderheiten

Bitte nutzen Sie für eine Terminabsprache die Onlinedienstleistung. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Jugendamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hermanns:
Tel: 02452 14-5111