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 Amtsvormundschaften/ - pflegschaften

 

Führung von gesetzlichen und bestellten Amtsvormundschaften und – pflegschaften

Die elterliche Sorge für Kinder wird in der Regel durch die Eltern bzw. durch ein Elternteil ausgeübt. Manchmal entwickeln sich Lebenssituationen so, dass dies in Teilbereichen oder in vollem Umfang nicht mehr möglich ist. Dann können (auf Antrag) durch die zuständigen Familiengerichte Teile der elterlichen Sorge auf einen Pfleger oder die gesamte elterliche Sorge auf einen Vormund übertragen werden. Steht keine Privatperson zur Verfügung, diese Aufgabe zu übernehmen, dann wird die Pfleg-/Vormundschaft auf das Jugendamt übertragen.

Bei minderjährigen, nicht verheirateten Müttern tritt ab Geburt des Kindes eine Vormundschaft kraft Gesetzes ein.

Zuständige Einrichtung

Jugendamt -Bereich Amtsvormundschaft-
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: vormundschaft@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Iris Schürgers:
Tel: 02452 14-5131
Frau Elke Prosch:
Tel: 02452 14-5132
Amtsvormundschaften/ - pflegschaften

Die elterliche Sorge für Kinder wird in der Regel durch die Eltern bzw. durch ein Elternteil ausgeübt. Manchmal entwickeln sich Lebenssituationen so, dass dies in Teilbereichen oder in vollem Umfang nicht mehr möglich ist. Dann können (auf Antrag) durch die zuständigen Familiengerichte Teile der elterlichen Sorge auf einen Pfleger oder die gesamte elterliche Sorge auf einen Vormund übertragen werden. Steht keine Privatperson zur Verfügung, diese Aufgabe zu übernehmen, dann wird die Pfleg-/Vormundschaft auf das Jugendamt übertragen.

Bei minderjährigen, nicht verheirateten Müttern tritt ab Geburt des Kindes eine Vormundschaft kraft Gesetzes ein.

https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7595/show
Jugendamt -Bereich Amtsvormundschaft-
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Iris

Schürgers

Gebäude: Apfelstraße 48, Raum 7

02452 14-5131

Frau

Elke

Prosch

Gebäude: Apfelstraße 48, Raum 7

02452 14-5132