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 Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg werden u. a. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen bezuschusst, wie zum Beispiel

  • Erholungsmaßnahmen (außerörtlich)
  • Wochenendmaßnahmen
  • Ferienspiele
  • Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
  • berufsvorbereitende Maßnahmen
  • etc.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Antragsfrist bis zum 15. Mai eines jeden Jahres

Weitere Informationen

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Zuständige Einrichtung

Jugendamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Scheuvens:
Tel: 02452 14-5162