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Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg werden u. a. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen bezuschusst, wie zum Beispiel
- Erholungsmaßnahmen (außerörtlich)
- Wochenendmaßnahmen
- Ferienspiele
- Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
- berufsvorbereitende Maßnahmen
- etc.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Antragsfrist bis zum 15. Mai eines jeden Jahres
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Zuständige Einrichtung
Jugendamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg werden u. a. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen bezuschusst, wie zum Beispiel
- Erholungsmaßnahmen (außerörtlich)
- Wochenendmaßnahmen
- Ferienspiele
- Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
- berufsvorbereitende Maßnahmen
- etc.
Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg in der derzeit gültigen Fassung
Antragsfrist bis zum 15. Mai eines jeden Jahres
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7596/show