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 Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg werden u. a. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen bezuschusst, wie zum Beispiel

  • Erholungsmaßnahmen (außerörtlich)
  • Wochenendmaßnahmen
  • Ferienspiele
  • Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
  • berufsvorbereitende Maßnahmen
  • etc.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Antragsfrist bis zum 15. Mai eines jeden Jahres

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Zuständige Einrichtung

Jugendamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: jugendamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Fabian Scheuvens:
Tel: 02452 14-5162
Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg werden u. a. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen bezuschusst, wie zum Beispiel

  • Erholungsmaßnahmen (außerörtlich)
  • Wochenendmaßnahmen
  • Ferienspiele
  • Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
  • berufsvorbereitende Maßnahmen
  • etc.

Informationen zu Ferienfahrten für Kinder und Jugendliche

Ferienspiele, Stadtzuschuss https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7596/show
Jugendamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Fabian

Scheuvens

Gebäude: Apfelstraße 48, Raum 8

02452 14-5162