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 Brandverhütungsschau

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass viele Dinge, die beispielsweise für den sicheren Betrieb eines Unternehmens in einem Brandschutzkonzept zusammengefasst wurden, nach Jahren der Nutzung technischem Verschleiß und baulichen oder betrieblichen Änderungen unterliegen oder einfach in Vergessenheit geraten.

 

Um Sicherheitsdefizite zu vermeiden, sind Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes zu überprüfen. Die sogenannte Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Brandverhütungsschau ist beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen.

 

Rechtsgrundlage ist § 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Die Regelungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben hiervon unberührt.

 

Bei einer Brandverhütungsschau stehen die nachfolgend genannten Punkte besonders im Fokus:

  • Können Feuer und Rauch entstehen und/oder sich ungehindert ausbreiten?
  • Ist die Möglichkeit zur Selbstrettung für gefährdete Personen gegeben?
  • Ist eine Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich?
  • Sind wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen möglich?
  • Ist die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert?
  • Bestehen ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtmöglichkeiten für die Feuerwehr?

 

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Kollegen:

Feuerwache Heinsberg

zuständige Kontaktpersonen (siehe Kontaktpersonen rechts)

E-Mail: Brandschutztechniker@Heinsberg.de

 

Die zuständigen Kollegen kontrollieren nach einem festgelegten Fristenplan diese Objekte und verfassen anschließend eine Niederschrift über etwaige vorgefundene Fehler und Mängel. Hierzu müssen sie nicht nur die aktuellen Gesetzes- und Verordnungstexte sowie anerkannten Regeln der Technik berücksichtigen, sondern auch Rechtsvorschriften aus der Errichtungszeit des Gebäudes.

 

Die Niederschrift wird dem Rechts- und Ordnungsamt zugeleitet. Das Ergebnis der Brandverhütungsschau wird dem Objektnutzer – bzw. -eigentümer durch das Rechts- und Ordnungsamt (ordnungsbehördliche Mängel) oder dem Bauaufsichtsamt (bauliche Mängel) schriftlich zugestellt. Sie weist die vorgefundenen Fehler oder Mängel aus. In Verbindung mit den festgestellten Mängeln wird ein Vorschlag zur Mängelbeseitigung gegeben. Dieser Vorschlag resultiert in der Regel aus den aktuellen Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik sowie aus den Erfahrungswerten der zuständigen Kollegen.

Die Brandverhütungsschau wird dem Objektnutzer bzw. -eigentümer in der Regel rechtzeitig vor der Besichtigung durch das zuständige Rechts- und Ordnungsamt schriftlich angekündigt. Werden besonders schwerwiegende Mängel im Rahmen einer Brandverhütungsschau ermittelt, erfolgt nach Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist eine Nachschau/Kontrolle ggf. in Verbindung mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt.

 

Die Durchführung der Brandverhütungsschau ist eine gebührenpflichtige Leistung der Stadt Heinsberg. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühren ist § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Heinsberg vom 27. Juni 2022 sowie die in Anlage 1 der vorgenannten Satzung festgelegten Gebührensätze.

Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Markus Meyers:
Tel: 02452 14-3053
Herr Marc Kremers:
Tel: 02452 14-3054
Brandverhütungsschau

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass viele Dinge, die beispielsweise für den sicheren Betrieb eines Unternehmens in einem Brandschutzkonzept zusammengefasst wurden, nach Jahren der Nutzung technischem Verschleiß und baulichen oder betrieblichen Änderungen unterliegen oder einfach in Vergessenheit geraten.

 

Um Sicherheitsdefizite zu vermeiden, sind Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes zu überprüfen. Die sogenannte Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Brandverhütungsschau ist beginnend mit der Nutzung oder Inbetriebnahme je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren durchzuführen.

 

Rechtsgrundlage ist § 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Die Regelungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben hiervon unberührt.

 

Bei einer Brandverhütungsschau stehen die nachfolgend genannten Punkte besonders im Fokus:

  • Können Feuer und Rauch entstehen und/oder sich ungehindert ausbreiten?
  • Ist die Möglichkeit zur Selbstrettung für gefährdete Personen gegeben?
  • Ist eine Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich?
  • Sind wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen möglich?
  • Ist die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert?
  • Bestehen ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtmöglichkeiten für die Feuerwehr?

 

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Kollegen:

Feuerwache Heinsberg

zuständige Kontaktpersonen (siehe Kontaktpersonen rechts)

E-Mail: Brandschutztechniker@Heinsberg.de

 

Die zuständigen Kollegen kontrollieren nach einem festgelegten Fristenplan diese Objekte und verfassen anschließend eine Niederschrift über etwaige vorgefundene Fehler und Mängel. Hierzu müssen sie nicht nur die aktuellen Gesetzes- und Verordnungstexte sowie anerkannten Regeln der Technik berücksichtigen, sondern auch Rechtsvorschriften aus der Errichtungszeit des Gebäudes.

 

Die Niederschrift wird dem Rechts- und Ordnungsamt zugeleitet. Das Ergebnis der Brandverhütungsschau wird dem Objektnutzer – bzw. -eigentümer durch das Rechts- und Ordnungsamt (ordnungsbehördliche Mängel) oder dem Bauaufsichtsamt (bauliche Mängel) schriftlich zugestellt. Sie weist die vorgefundenen Fehler oder Mängel aus. In Verbindung mit den festgestellten Mängeln wird ein Vorschlag zur Mängelbeseitigung gegeben. Dieser Vorschlag resultiert in der Regel aus den aktuellen Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik sowie aus den Erfahrungswerten der zuständigen Kollegen.

Die Brandverhütungsschau wird dem Objektnutzer bzw. -eigentümer in der Regel rechtzeitig vor der Besichtigung durch das zuständige Rechts- und Ordnungsamt schriftlich angekündigt. Werden besonders schwerwiegende Mängel im Rahmen einer Brandverhütungsschau ermittelt, erfolgt nach Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist eine Nachschau/Kontrolle ggf. in Verbindung mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt.

 

Die Durchführung der Brandverhütungsschau ist eine gebührenpflichtige Leistung der Stadt Heinsberg. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühren ist § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Heinsberg vom 27. Juni 2022 sowie die in Anlage 1 der vorgenannten Satzung festgelegten Gebührensätze.

Brand, Brandschutz, https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/813431/show
Rechts- und Ordnungsamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Markus

Meyers

Feuwerwache

02452 14-3053

Herr

Marc

Kremers

Feuerwache

02452 14-3054