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 Kampfmittelfund / Kampfmittelbeseitigung

Bei Auffinden eines Kampfmittels ist zwingend folgendes zu beachten:

  • Unverzüglich das Rechts- und Ordnungsamt, Tel.: 02452-143013 verständigen.
  • Außerhalb der Geschäftszeiten ist die Polizei, Tel. 110 zu informieren.
  • Kampfmittel keinesfalls berühren, anfassen etc.
  • Zugang zur Fundstelle bis zum Eintreffen des Ordnungsamts sichern.

Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kamphandlungen hinterlassen wurden. 

Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte "Blindgänger" wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. Aber nicht nur Kampfmittel des Zweiten Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion werden gefunden.

 

Im 2. Weltkrieg wurde das Stadtgebiet Heinsberg schwer getroffen. Neben alliierter Luftangriffe fanden hier auch zahlreiche Bodenkampfhandlungen statt. Daher befinden sich noch zahllose Kampfmittel im Erdreich, welche in der Regel 

unverzüglich nach Auffinden entschärft werden müssen.

 

Nach Auffinden größerer Kampfmittel wird im Rahmen der Gefahrenabwehr ein Evakuierungsplan durch die Stadt Heinsberg erstellt, aus dem hervorgeht, welche Gebäude geräumt werden müssen.

Das bedeutet, hierfür müssen alle Personen die Wohn- bzw. Geschäftsräume verlassen. Dabei spricht man von dem "inneren Kreis".

Außerdem wird ein Luftschutzplan erstellt, aus dem zu entnehmen ist, in welchem Bereich Personen in den Gebäuden bleiben müssen und die Häuser somit nicht verlassen dürfen.

Dabei sollte sich auf den Gebäudeseiten, die von der Bombe abgewandt liegen, aufgehalten werden. Es wird hier vom "äußeren Kreis" gesprochen.

Ob Sie sich im inneren oder äußeren Kreis befinden, entnehmen Sie den im konkreten Einsatzfall veröffentlichten Straßenplänen.

Alle Zufahrtswege zum "inneren Kreis" werden für die Dauer der Evakuierung sowie der Entschärfung gesperrt. Auch Busse und Bahnen dürfen während der Entschärfung nicht im betroffenen Bereich fahren.

 

Bitte folgen Sie immer den Anweisungen von Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei.

 

Eine Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen (FAQ-Liste) können Sie auf dieser Seite herunterladen (siehe Downloads).

Ebenfalls ist das Bürgertelefon der Stadt Heinsberg im konkreten Einsatzfall unter der Telefonnummer 02452/14777 im Zeitraum von 6 - 22 Uhr besetzt.

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Breuer:
Tel: 02452 14-3037
E-Mail: yannic.breuer@heinsberg.de