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 Katastrophenschutz-Leuchttürme

Katastrophenschutz-Leuchttürme (Kat-Leuchttürme)

 

Ein Katastrophenschutz-Leuchtturm wird dann eingerichtet, wenn ein länger anhaltendes, flächendeckendes Schadensereignis eintritt, wie zum Beispiel ein flächendeckender Stromausfall. In einem solchen Krisen- und Katastrophenfall erhalten Bürger*innen in einem Katastrophenschutz-Leuchtturm schnell und unbürokratisch Soforthilfe. Zur Unterstützung stehen vor Ort kompetente Mitarbeitende bereit.

 

Folgende Leistungen bieten die Katastrophenschutz-Leuchttürme im Stadtgebiet Heinsberg an:

  • Möglichkeit zur Absetzung von Notfallmeldungen und Verbindungsaufnahme mit zentralen Stellen
  • Bereitstellung von Erster Hilfe
  • Erteilung aktueller Informationen und Verhaltensweisen
  • Hilfeersuchen stellen und weiterleiten

 

Katastrophenschutz-Leuchttürme sind im Regelfall fußläufig für die sich im Einzugsgebiet aufhaltenden Menschen (Bewohner, Pendler, Touristen etc.) erreichbar. Im Stadtgebiet Heinsberg sind folgende Standorte als Katastrophenschutz-Leuchtturm festgelegt (siehe auch die beigefügte Karte):

 

  • Katastrophenschutz-Leuchtturm Nr. 1:

Feuerwehrgerätehaus Verwaltungseinheit, Patersgasse 12, Heinsberg

 

  • Katastrophenschutz-Leuchtturm Nr. 2:

Feuerwehrgerätehaus Oberbruch, Am Birnbaum 9, Heinsberg-Oberbruch

 

  • Katastrophenschutz-Leuchtturm Nr. 3:

Feuerwehrgerätehaus Dremmen, Lütticher Straße 6, Heinsberg-Dremmen

 

  • Katastrophenschutz-Leuchtturm Nr. 4:

Feuerwehrgerätehaus Aphoven-Laffeld-Scheifendahl, Talstraße 3, Heinsberg-Aphoven

 

  • Katastrophenschutz-Leuchtturm Nr. 5:

Feuerwehrgerätehaus Karken-Kempen, Roermonder Straße 2, Heinsberg-Karken

               

Sobald die vorgenannten Katastrophenschutz-Leuchttürme aktiviert sind, werden diese mit einer vom Kreis Heinsberg angeschafften, einheitlichen Beachflag gekennzeichnet (siehe Abbildung).

Leuchtturm

 

Es wird empfohlen, sich unabhängig von einer Notlage mit dem nächstgelegenen Standort vertraut zu machen, da möglicherweise in einer Krisensituation kein Zugriff auf elektronische Geräte besteht. Es empfiehlt sich demnach, die Adressen der nächstgelegenen Anlaufstellen zu notieren, um sie im Falle eines Notfalls zur Hand zu haben.

 

Um Krisensituationen meistern zu können ist die Stadt Heinsberg auf das Miteinander und die gegenseitige Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Achten Sie bitte deshalb in einer solchen Lage ganz besonders auf Ihre Verwandten, Bekannten und Nachbarn.

 

Bitte beachten Sie:

Leuchttürme dienen nicht als Aufenthaltsort oder Notunterkunft. Eine längerfristige Betreuung findet nicht statt! Achten Sie darauf, dass die Einsatzbereitschaft der Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist, und halten Sie Zufahrten frei.

 

Tipps für verschiedene Notfallsituationen finden Sie auch unter Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Katastrophenschutz-Leuchttürme

Katastrophenschutz-Leuchttürme (Kat-Leuchttürme)

 

Ein Katastrophenschutz-Leuchtturm wird dann eingerichtet, wenn ein länger anhaltendes, flächendeckendes Schadensereignis eintritt, wie zum Beispiel ein flächendeckender Stromausfall. In einem solchen Krisen- und Katastrophenfall erhalten Bürger*innen in einem Katastrophenschutz-Leuchtturm schnell und unbürokratisch Soforthilfe. Zur Unterstützung stehen vor Ort kompetente Mitarbeitende bereit.

 

Folgende Leistungen bieten die Katastrophenschutz-Leuchttürme im Stadtgebiet Heinsberg an:

  • Möglichkeit zur Absetzung von Notfallmeldungen und Verbindungsaufnahme mit zentralen Stellen
  • Bereitstellung von Erster Hilfe
  • Erteilung aktueller Informationen und Verhaltensweisen
  • Hilfeersuchen stellen und weiterleiten

 

Katastrophenschutz-Leuchttürme sind im Regelfall fußläufig für die sich im Einzugsgebiet aufhaltenden Menschen (Bewohner, Pendler, Touristen etc.) erreichbar. Im Stadtgebiet Heinsberg sind folgende Standorte als Katastrophenschutz-Leuchtturm festgelegt (siehe auch die beigefügte Karte):

 

  • Katastrophenschutz-Leuchtturm Nr. 1:

Feuerwehrgerätehaus Verwaltungseinheit, Patersgasse 12, Heinsberg

 

  • Katastrophenschutz-Leuchtturm Nr. 2:

Feuerwehrgerätehaus Oberbruch, Am Birnbaum 9, Heinsberg-Oberbruch

 

  • Katastrophenschutz-Leuchtturm Nr. 3:

Feuerwehrgerätehaus Dremmen, Lütticher Straße 6, Heinsberg-Dremmen

 

  • Katastrophenschutz-Leuchtturm Nr. 4:

Feuerwehrgerätehaus Aphoven-Laffeld-Scheifendahl, Talstraße 3, Heinsberg-Aphoven

 

  • Katastrophenschutz-Leuchtturm Nr. 5:

Feuerwehrgerätehaus Karken-Kempen, Roermonder Straße 2, Heinsberg-Karken

               

Sobald die vorgenannten Katastrophenschutz-Leuchttürme aktiviert sind, werden diese mit einer vom Kreis Heinsberg angeschafften, einheitlichen Beachflag gekennzeichnet (siehe Abbildung).

Leuchtturm

 

Es wird empfohlen, sich unabhängig von einer Notlage mit dem nächstgelegenen Standort vertraut zu machen, da möglicherweise in einer Krisensituation kein Zugriff auf elektronische Geräte besteht. Es empfiehlt sich demnach, die Adressen der nächstgelegenen Anlaufstellen zu notieren, um sie im Falle eines Notfalls zur Hand zu haben.

 

Um Krisensituationen meistern zu können ist die Stadt Heinsberg auf das Miteinander und die gegenseitige Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Achten Sie bitte deshalb in einer solchen Lage ganz besonders auf Ihre Verwandten, Bekannten und Nachbarn.

 

Bitte beachten Sie:

Leuchttürme dienen nicht als Aufenthaltsort oder Notunterkunft. Eine längerfristige Betreuung findet nicht statt! Achten Sie darauf, dass die Einsatzbereitschaft der Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist, und halten Sie Zufahrten frei.

 

Tipps für verschiedene Notfallsituationen finden Sie auch unter Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/868164/show
Rechts- und Ordnungsamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Yannic

Breuer

405

02452 14-3037
yannic.breuer@heinsberg.de