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 Außenstart und/oder Außenlandungen von Flugkörpern

Anzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu einem Außenstart bzw. einer Außenlandung

Die Behörde prüft nach Eingang der formlosen Anzeige durch den Betreiber die Verhältnismäßigkeit der Erlaubnis nach Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die flugrechtlichen Angelegenheiten unterliegen der Prüfung u. a. der zuständigen Bezirksregierung.

Rechtsgrundlagen

Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), ergänzende Vorschriften

Unterlagen

formlose Anzeige, diese muss jedoch folgende Daten enthalten:

  • Wer fliegt? (Betreiber, Flugverantwortlicher, Pilot)
  • Wo soll gestartet oder gelandet werden? (Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstück)
  • Wie ist die Flugroute? (Kartenmaterial: Auszug Grundkarte 1:5000)
  • Was soll starten bzw. landen? (Drohne, Helikopter, Ballon, etc.)
  • Anlass der Unternehmung?
  • Wann wird gestartet bzw. gelandet? (Datum, Uhrzeit)

Fristen

Zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme

Zuständige Einrichtung

Rechts- und Ordnungsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schubert:
Tel: 02452 14-3013