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 Beurkundung von Neugeborenen

Beurkundung der Geburt von Kindern, die in der Stadt Heinsberg geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern)

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche ab dem Tag der Geburt beim Standesamt anzuzeigen.

Unterlagen

Für die Beurkundung beim Standesamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • bei miteinander verheirateten Eltern ihr Stammbuch/Heiratsurkunde, bei Eheschließung nach dem 01.01.2009 zusätzlich Ihre Geburtsurkunden,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter sowie eine Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk (falls die Mutter schonmal verheiratet war) und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern im Original und
  • die Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes
  • Schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.

Fristen

Anzeige der Geburt binnen einer Woche ab Tag der Geburt.

Kosten

  • 10,- Euro für die erste Urkunde
  • 5,- Euro für jede weitere Urkunde
  • 3 gebührenfreie Urkunden für die Anträge auf Eltern- und Kindergeld sowie für die Krankenkasse.

Zuständige Einrichtung

Standesamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: standesamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kirsten Bischofs:
Tel: 02452 14-3032
Frau Hannah Jentgens:
Tel: 02452 14-3033
Frau Anja Voßenkaul:
Tel: 02452 14-3035
Frau Carina Bendels:
Tel: 02452 14-3031
Frau Sara Oellers:
Tel: 02452 14-3036
Frau Sabine Jansen:
Tel: 02452 14-3034
Beurkundung von Neugeborenen

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche ab dem Tag der Geburt beim Standesamt anzuzeigen.

Für die Beurkundung beim Standesamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • bei miteinander verheirateten Eltern ihr Stammbuch/Heiratsurkunde, bei Eheschließung nach dem 01.01.2009 zusätzlich Ihre Geburtsurkunden,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter sowie eine Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk (falls die Mutter schonmal verheiratet war) und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern im Original und
  • die Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes
  • Schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.

  • 10,- Euro für die erste Urkunde
  • 5,- Euro für jede weitere Urkunde
  • 3 gebührenfreie Urkunden für die Anträge auf Eltern- und Kindergeld sowie für die Krankenkasse.
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Standesamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Kirsten

Bischofs

111

02452 14-3032

Frau

Hannah

Jentgens

114

02452 14-3033

Frau

Anja

Voßenkaul

112

02452 14-3035

Frau

Carina

Bendels

113

02452 14-3031

Frau

Sara

Oellers

110

02452 14-3036

Frau

Sabine

Jansen

110

02452 14-3034