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Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkenntnis
Die Vaterschaft bzw. die Mutterschaft können sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt der Stadt Heinsberg anerkannt werden.
Bei der Beurkundung der Vaterschaft bzw. der Mutterschaft müssen beide Elternteile anwesend sein. Eine Vaterschaft kann auch pränatal (vorgeburtlich) anerkannt werden. Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.
Unterlagen
Für die Beurkundung der Vaterschaft oder der Mutterschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile,
- Geburtsurkunden beider Elternteile,
- Nachweis des Familienstandes der Mutter.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Kosten
Gebührenfrei
Siehe auch
Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Die Vaterschaft bzw. die Mutterschaft können sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt der Stadt Heinsberg anerkannt werden.
Bei der Beurkundung der Vaterschaft bzw. der Mutterschaft müssen beide Elternteile anwesend sein. Eine Vaterschaft kann auch pränatal (vorgeburtlich) anerkannt werden. Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.
Für die Beurkundung der Vaterschaft oder der Mutterschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile,
- Geburtsurkunden beider Elternteile,
- Nachweis des Familienstandes der Mutter.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
https://service.heinsberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8916/show