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 Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für natürliche Personen)

Sie benötigen einen Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke oder für eine Behörde.

Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtliche Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.

Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.

Den Antrag können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Einwohnermeldeamt stellen, wenn Sie in Heinsberg wohnen.

Wird ein Gewerbezentralregisterauszug für eine juristische Person, die ihren Betriebssitz in Heinsberg hat, benötigt, so kann dieser vom Geschäftsführer/gesetzlichen Vertreter persönlich beim Rechts- und Ordnungsamt –Gewerbeangelegenheiten beantragt werden.

Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Wenn Sie die Online-Funktion ihres Personalausweises eingeschaltet haben, können Sie Ihr Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Beantragung erfolgt beim Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister)

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass 

Kosten

Jeder Auszug aus dem Gewerbezentralregister kostet 13,00 €

Hinweise und Besonderheiten

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerberegister.

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Heike Reetz:
Tel: 02452 14-3042
Frau Anne Backes:
Tel: 02452 14-3044
Frau Nadja Rießen:
Tel: 02452 14-3046
Frau Kathrin Beckers:
Tel: 02452 14-3043
Herr Thorsten Pelzer:
Tel: 02452 14-3041
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für natürliche Personen)

Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.

Den Antrag können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Einwohnermeldeamt stellen, wenn Sie in Heinsberg wohnen.

Wird ein Gewerbezentralregisterauszug für eine juristische Person, die ihren Betriebssitz in Heinsberg hat, benötigt, so kann dieser vom Geschäftsführer/gesetzlichen Vertreter persönlich beim Rechts- und Ordnungsamt –Gewerbeangelegenheiten beantragt werden.

Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Wenn Sie die Online-Funktion ihres Personalausweises eingeschaltet haben, können Sie Ihr Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Beantragung erfolgt beim Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister)

Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass 

Jeder Auszug aus dem Gewerbezentralregister kostet 13,00 €

Gewerbezentralregister, Zentralregister, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9031/show
Einwohnermeldeamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Frau

Heike

Reetz

101

02452 14-3042

Frau

Anne

Backes

101

02452 14-3044

Frau

Nadja

Rießen

101

02452 14-3046

Frau

Kathrin

Beckers

101

02452 14-3043

Herr

Thorsten

Pelzer

101

02452 14-3041