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Hausnummerierung
Anträge für Neunummerierungen (Hausnummerierung bei Neubau) sowie zusätzliche Hausnummern können online, telefonisch oder schriftlich gestellt werden.
Die Vergabe einer Hausnummer dient zusammen mit der Bennenung von Straßen der eindeutigen räumlichen Zuordnung von Gebäuden.
Das schnelle Auffinden von Gebäuden ist insbesondere für Hilfs- und Rettungsdienste von entscheidener Bedeutung, um unötige Zeitverluste zu vermeiden.
Rechtsgrundlage für die Vergabe ist der § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch.
Die Zuteilung einer Hausnummer obliegt dem Rechts- und Ordnungsamt (Einwohnermeldeamt) der Stadt Heinsberg.
Hinweis:
Hierzu sei noch erwähnt, dass es immer noch Hausbesitzer gibt, die sich ihre Hausnummer selber erteilen. Da hierdurch fehlerhafte Hausnummerierungen entstehen können, muss unter Umständen eine neue Hausnummer erteilt werden (aus katasterrechtlichen Gründen usw.). Diese Neuerteilung ist mit Kosten verbunden, die der Hauseigentümer dann selber zu tragen hat.
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Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Die Vergabe einer Hausnummer dient zusammen mit der Bennenung von Straßen der eindeutigen räumlichen Zuordnung von Gebäuden.
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Rechtsgrundlage für die Vergabe ist der § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch.
Die Zuteilung einer Hausnummer obliegt dem Rechts- und Ordnungsamt (Einwohnermeldeamt) der Stadt Heinsberg.
Hinweis:
Hierzu sei noch erwähnt, dass es immer noch Hausbesitzer gibt, die sich ihre Hausnummer selber erteilen. Da hierdurch fehlerhafte Hausnummerierungen entstehen können, muss unter Umständen eine neue Hausnummer erteilt werden (aus katasterrechtlichen Gründen usw.). Diese Neuerteilung ist mit Kosten verbunden, die der Hauseigentümer dann selber zu tragen hat.