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Melde- / Aufenthalts- / Lebensbescheinigung / Haushaltsbescheinigung
Zur Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert. Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache, durch Bevollmächtigung einer dritten Person oder durch Online-Antrag erfolgen. Grundsätzlich ist die Identität nachzuweisen.
Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung oder Haushaltsbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers, Gebühren
Kosten
Eine Bescheinigung kostet 9,00 Euro, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei
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Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zur Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert. Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache, durch Bevollmächtigung einer dritten Person oder durch Online-Antrag erfolgen. Grundsätzlich ist die Identität nachzuweisen.
Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung oder Haushaltsbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers, Gebühren