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 Melde- / Aufenthalts- / Lebensbescheinigung / Haushaltsbescheinigung

Zur Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert. Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache, durch Bevollmächtigung einer dritten Person oder durch Online-Antrag erfolgen. Grundsätzlich ist die Identität nachzuweisen.

 Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung oder Haushaltsbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers, Gebühren

Kosten

Eine Bescheinigung kostet 9,00 Euro, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei

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Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Backes:
Tel: 02452 14-3044
Frau Reetz:
Tel: 02452 14-3042
Frau Beckers:
Tel: 02452 14-3043
Herr Pelzer:
Tel: 02452 14-3041