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 Reisepass

Für diese Dienstleistung kann kein Termin vorab vergeben werden.

Bitte stellen Sie daher keine Terminanfragen per Telefon oder E-Mail.

Das Einwohnermeldeamt ist zu den angegebenen Öffnungszeiten geöffnet.

 

Reisepässe dienen als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht und werden deutschen Staatsangehörigen auf Antrag ausgestellt.

Bitte informieren Sie sich vorab über die jeweiligen Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt. 

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Reisepass ausgestellt. 
Die Beantragung muss persönlich durch den Passbewerber oder durch die Passbewerberin erfolgen. 
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre.

Antragstellung für Personen unter 18 Jahre 
Den Antrag für den Reisepass müssen die Sorgeberechtigten zusammen mit dem Passbewerber stellen. D.h. hier ist auch hier die persönliche Vorsprache des minderjährigen Kindes zwingend erforderlich. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine entsprechende Zustimmungserklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Bei der Abholung des Passes können Sie sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die Abholung für Personen unter 18 Jahre erfolgt ausschließlich durch den Sorgeberechtigten.

Reisepass (Expresslieferung) 
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen oben beschriebenen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Bei Beantragung vor 11 Uhr kann der Reisepass schon nach drei bis vier Werktagen abgeholt werden (Eine verbindliche Zusage durch die Stadt Heinsberg für die rechtzeitige Herstellung durch die Bundesdruckerei kann nicht gegeben werden).

Vorläufiger Reisepass 
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt nur 1 Jahr. 
Zusätzlich zu den oben angegebenen Unterlagen wird bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ein Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets) benötigt. Bitte beachten Sie vor der Beantragung dringend die Einreisebestimmungen des Zielstaates, da der vorläufige Reisepass als Dokument zum Grenzübertritt nicht von allen Ländern (z.B. USA) anerkannt wird.

Weitere Besonderheiten bei Reisepässen 
48-Seiten-Pass für Geschäftsleute und Vielreisende

Zweitpass für Geschäftsleute und Vielreisende, soweit eine schriftliche Erklärung über die Notwendigkeit der Ausstellung eines Zweitpasses seitens des Arbeitgebers vorgelegt wird oder die Notwendigkeit der Ausstellung eines Zweitpasses auf andere Weise glaubhaft gemacht wird. Die Gültigkeitsdauer eines Zweitpasses beträgt immer maximal 6 Jahre.

 

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz (PassG)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen
  • Wohnsitz in Heinsberg (Ausnahmen möglich)

Unterlagen

  • Bisheriger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
  • Personalausweis
  • bei erstmaliger Antragstellung in Heinsberg das Familienbuch oder die Geburtsurkunde, bei Eheschließung das Familienbuch oder die Heiratsurkunde
  • ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit gemäß Fotomustertafel

 

Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:

  • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
  • den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten

 

Kosten

  • Reisepass (ab 24 Jahre): 70,00 €
  • Reisepass (unter 24 Jahre): 37,50 €
  • Reisepass, vorläufiger (ein Jahr gültig): 26,00 €
  • Reisepass (48 Seiten): zusätzlich 22,00 €
  • Reisepass (Expressverfahren, innerhalb drei Werktage): zusätzlich 32,00 €

Bearbeitungsdauer

  • etwa 4 Wochen (bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen)
  • mit Express-Antrag: höchstens 4 Werktage, wenn Sie den Antrag bis 11 Uhr stellen

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: einwohnermeldeamt@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Backes:
Tel: 02452 14-3044
Frau Reetz:
Tel: 02452 14-3042
Frau Beckers:
Tel: 02452 14-3043
Herr Pelzer:
Tel: 02452 14-3041