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 Baugenehmigungsverfahren

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, die nicht genehmigungsfrei oder genehmigungsfreigestellt ist, bedarf einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Der Bauantrag einschließlich der notwendigen Bauvorlagen muss in der Regel durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt werden.

In der Landesbauordnung unterscheidet man verschiedene Verfahren. Welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben geeignet ist, erfahren Sie in einer Bauberatung oder durch Ihren Architekten.

Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie zusätzliche  Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
Auf das Bauportal.NRW gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.bauportal.nrw/

 

Unterlagen

  • Flurkarte
  • Lageplan
  • Baubeschreibung
  • Antragsformular entsprechend dem Verfahren
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte),
  • Berechnungen des Bruttorauminhaltes der Herstellungskosten, der Wohn-, Nutz- und bebauten Fläche.
  • Die Unterlagen sind grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung einzureichen, sofern keine externen Beteiligungen im Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Empfehlung: Bitte erfragen Sie vorher die notwendige Anzahl.
  • Zusätzlich können erforderlich werden: Stellplatznachweis, Betriebsbeschreibung, Brandschutzkonzept, Barrierefreikonzept. Bautechnische Nachweise (Statik, Schallschutz, Wärmeschutz) können nachgereicht werden. Die Anforderungen an die einzelnen Bauvorlagen ergeben sich aus der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).

Hinweise und Besonderheiten

Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):

  • Herr Jürgen Wilms (Amtsleiter)
  • Frau Verena Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
  • Frau Alena Puchleitner (große Sonderbauten im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch) 
  • Herr Niklas Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch)
Baugenehmigungsverfahren

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, die nicht genehmigungsfrei oder genehmigungsfreigestellt ist, bedarf einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Der Bauantrag einschließlich der notwendigen Bauvorlagen muss in der Regel durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt werden.

In der Landesbauordnung unterscheidet man verschiedene Verfahren. Welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben geeignet ist, erfahren Sie in einer Bauberatung oder durch Ihren Architekten.

Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie zusätzliche  Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
Auf das Bauportal.NRW gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.bauportal.nrw/

 

  • Flurkarte
  • Lageplan
  • Baubeschreibung
  • Antragsformular entsprechend dem Verfahren
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte),
  • Berechnungen des Bruttorauminhaltes der Herstellungskosten, der Wohn-, Nutz- und bebauten Fläche.
  • Die Unterlagen sind grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung einzureichen, sofern keine externen Beteiligungen im Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Empfehlung: Bitte erfragen Sie vorher die notwendige Anzahl.
  • Zusätzlich können erforderlich werden: Stellplatznachweis, Betriebsbeschreibung, Brandschutzkonzept, Barrierefreikonzept. Bautechnische Nachweise (Statik, Schallschutz, Wärmeschutz) können nachgereicht werden. Die Anforderungen an die einzelnen Bauvorlagen ergeben sich aus der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).
Antrag, bauen, genehmigen, Bauantrag https://service.heinsberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9294/show
Bauaufsichtsamt
Apfelstraße 60 52525 Heinsberg

Herr

Amtsleiter

Jürgen

Wilms

513

02452 14-6310

Frau

Alena

Puchleitner

512

02452 14-6312

Frau

Verena

Debiel

515

02452 14-6314

Herr

Niklas

Lindgens

518

02452 14-6319