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 Bauzustandsbesichtigung/ Bauüberwachung

Die Bauzustandsbesichtigungen zur Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung genehmigter Anlagen werden von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.

Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind.

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen (Bauüberwachung).

Hinweise und Besonderheiten

Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):

  • Herr Wilms (Amtsleiter)
  • Frau Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
  • Frau Puchleitner (Maßnahmen aller Art im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch)
  • Herr Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch) 

Zuständige Einrichtung

Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: bauaufsicht@heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Amtsleiter Wilms:
Tel: 02452 14-6310
Frau Puchleitner:
Tel: 02452 14-6312
Frau Debiel:
Tel: 02452 14-6314
Herr Lindgens:
Tel: 02452 14-6319