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Bauzustandsbesichtigung/ Bauüberwachung
Die Bauzustandsbesichtigungen zur Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung genehmigter Anlagen werden von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.
Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind.
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen (Bauüberwachung).
Hinweise und Besonderheiten
Zuständigkeiten (Kontaktdaten nebenstehend):
- Herr Wilms (Amtsleiter)
- Frau Debiel (Aphoven, Eicken, Erpen, Heinsberg-Nord, Karken, Kempen, Kirchhoven, Laffeld, Lieck, Pütt, Scheifendahl, Straeten, Theberath, Vinn, Waldenrath, Werlo)
- Frau Puchleitner (Maßnahmen aller Art im gesamten Stadtgebiet, Dremmen, Eschweiler, Grebben, Heinsberg-Mitte, Herb, Oberbruch)
- Herr Lindgens (Himmerich, Horst, Porselen, Randerath, Schafhausen, Schleiden, Uetterath, Unterbruch)
Zuständige Einrichtung
Bauaufsichtsamt
Stadtverwaltung
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg
E-Mail: bauaufsicht@heinsberg.de